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name: negative-codeworte-katalog
description: "Erweiterter Katalog negativer Codeworte und ihrer kodierten Bedeutung. Erfasst die thematischen Cluster Alkohol und Suchtmittel, Krankheitshaeufung, Konflikte, Diebstahl und Vertrauensbruch, mangelnde Loyalitaet, schwierige Persoenlichkeit, sexuelle Verfehlungen, Betriebsratstätigkeit und Mitlaeufertum. Jede Formulierung ist einer Bedeutung und einer Ampel zugeordnet."
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# Negative Codeworte und ihre kodierte Bedeutung

Neben der Notenskala kennt die Zeugnissprache eine zweite Schicht: thematische Codeworte, die scheinbar positive Aussagen treffen, aber konkrete Negativinformationen tragen. Sie sind das eigentliche Geheimcode-System, das die Notenskala umgeht und gezielt fuer Eingeweihte sichtbar wird. Wer als Personalverantwortlicher solche Formulierungen sieht, weiss sofort, was gemeint ist; ein juristischer Laie liest sie als Lob.

Dieser Katalog ist alphabetisch nach thematischen Clustern geordnet. Die genannten Formulierungen sind die haeufigsten Auspraegungen; das System ist lebendig und entwickelt regelmaessig neue Varianten. Wer den Mechanismus verstanden hat, erkennt auch neue Codeworte am Muster: positiv klingende Aussage, die in einem normalen Zeugnis nichts verloren haette, weil sie eine Selbstverstaendlichkeit explizit hervorhebt.

Die juristische Bewertung folgt einem konstanten Schema: solche Codeworte sind nach § 109 GewO unzulaessig, weil sie das berufliche Fortkommen unnoetig erschweren und gegen das Wohlwollensgebot verstossen. Selbst wenn die kodierte Aussage wahr ist, muss sie offen formuliert oder ganz weggelassen werden. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Berichtigung, sobald ein solches Codewort nachgewiesen ist.

Mehrere Codeworte derselben Familie in einem Zeugnis sind ein noch staerkeres Signal als ein Einzelcodewort. Ein Zeugnis, das Ehrlichkeit, Korrektheit und Integritaet explizit lobt, ohne dass die Position dies erforderlich macht, ist ein klares Diebstahls-Signal — eine einzelne Erwaehnung der Ehrlichkeit wirkt schon verdaechtig, drei Erwaehnungen sind eindeutig.

## Geheimcode-Regeln

### Alkohol und Suchtmittel

| Formulierung | Bedeutung | Ampel |
|---|---|---|
| „trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei" | Alkohol- oder Drogenproblem | Rot |
| „war stets gesellig" | Trinkgewohnheit | Rot |
| „war fuer Aufgaben im Aussendienst geeignet" (ohne Kontext) | Wurde aus dem Innendienst entfernt | Rot |
| „pflegte einen kollegialen Umgang am Feierabend" | Trinkkultur | Rot |

### Krankheit und Fehlzeiten

| Formulierung | Bedeutung | Ampel |
|---|---|---|
| „war im Rahmen seiner Anwesenheit engagiert" | Hohe Fehlzeiten | Rot |
| „nutzte die ihm gegebenen Moeglichkeiten" | Hohe Krankenstand | Rot |
| „erledigte die Aufgaben zuverlaessig, wenn er anwesend war" | Krankheitsbedingte Ausfaelle | Rot |
| „zeigte trotz seiner Beeintraechtigungen Einsatzbereitschaft" | Chronische Erkrankung | Rot |

### Diebstahl und Vertrauensbruch

| Formulierung | Bedeutung | Ampel |
|---|---|---|
| „zeigte sich Mitarbeitern und Kunden gegenueber verstaendnisvoll" | Sexuelle Annaeherung oder Belaestigung | Rot |
| „war ehrlich und korrekt" (ohne Kontext) | Diebstahlsverdacht | Rot |
| „erledigte die ihm uebertragenen Geldgeschaefte zuverlaessig" | Eigentumsdelikt im Hintergrund | Rot |
| „achtete auf eine korrekte Abrechnung" (bei Nichtkassenposition) | Unregelmaessigkeiten beim Vorgaenger | Rot |

### Konflikte und schwierige Persoenlichkeit

| Formulierung | Bedeutung | Ampel |
|---|---|---|
| „pflegte einen direkten und offenen Kommunikationsstil" | Grob, schwierig im Umgang | Rot |
| „setzte seine Meinung mit Nachdruck durch" | Sturkoepfig, nicht kompromissfaehig | Rot |
| „war fuer seine Ansichten bekannt" | Querulant | Rot |
| „brachte sich engagiert in Diskussionen ein" | Konfliktfreudig | Orange bis Rot |
| „hatte eine eigene Art" | Persoenlichkeitsstoerung-Signal | Rot |
| „war bei seinen Kollegen wegen seiner umgaenglichen Art beliebt" | Mitlaeufer, ohne eigene Leistung | Orange |

### Loyalitaet und Verlaesslichkeit

| Formulierung | Bedeutung | Ampel |
|---|---|---|
| „identifizierte sich mit den von ihm uebernommenen Aufgaben" | Identifikation mit dem Unternehmen fehlt | Rot |
| „achtete auf die Vertraulichkeit dienstlicher Angelegenheiten" (auffaellig betont) | Verstoss gegen Verschwiegenheit | Rot |
| „war im Rahmen seiner Faehigkeiten loyal" | Eingeschraenkte Loyalitaet | Rot |
| „nahm an Veranstaltungen teil" (statt: war engagiert) | Distanz | Orange |

### Betriebsratstaetigkeit und gewerkschaftliche Aktivitaet

| Formulierung | Bedeutung | Ampel |
|---|---|---|
| „setzte sich auch fuer die Belange der Belegschaft ein" | Betriebsratsmitglied (verschluesselt) | Orange |
| „brachte sich in Mitarbeiterfragen aktiv ein" | Gewerkschaftliche Taetigkeit | Orange |
| „nahm seine Mitwirkungsrechte umfassend wahr" | Aktiver Betriebsrat | Orange |

### Sexuelle Verfehlungen

| Formulierung | Bedeutung | Ampel |
|---|---|---|
| „war beliebt bei Mitarbeiterinnen" | Sexuelle Belaestigung | Rot |
| „brachte einen Hauch von Frische in das Team" | Sexuelle Annaeherung | Rot |
| „pflegte einen umgaenglichen Stil mit dem weiblichen Personal" | Unangemessene Kontakte | Rot |

### Mitlaeufertum und Passivitaet

| Formulierung | Bedeutung | Ampel |
|---|---|---|
| „fuegte sich gut in die Hierarchie ein" | Mitlaeufer, keine Eigeninitiative | Orange |
| „akzeptierte Entscheidungen seiner Vorgesetzten" | Keine eigene Meinung | Orange |
| „erledigte die ihm zugewiesenen Aufgaben" | Reine Erfuellung, kein Engagement | Orange |
| „zeigte sich anpassungsfaehig" | Opportunist | Orange |

### Auslassungssignale (Schweigen als Code)

| Schweigen | Bedeutung | Ampel |
|---|---|---|
| Keine Aussage zur Ehrlichkeit bei Kassentaetigkeit | Vertrauensproblem | Rot |
| Keine Aussage zur Loyalitaet bei Fuehrungskraft | Loyalitaetsproblem | Rot |
| Keine Aussage zur Belastbarkeit bei stressrelevanter Position | Belastbarkeitsdefizit | Rot |
| Keine Aussage zum Kundenverhalten bei Kundenposition | Kundenproblem | Rot |

## Beispiele

**Beispiel 1 – Alkohol-Code:** Buchhalter erhaelt ein Zeugnis mit dem Satz „trug stets zur Verbesserung des Betriebsklimas bei". Position erfordert diesen Hinweis nicht, der Satz steht isoliert. → Codewort fuer Trinkproblem, Rot, berichtigungsfaehig.

**Beispiel 2 – Diebstahls-Code bei Kassiererin:** „Sie war ehrlich und korrekt und achtete auf eine sorgfaeltige Abrechnung." → Bei Kassenposition ist die Ehrlichkeit eine Selbstverstaendlichkeit, ihre explizite Hervorhebung signalisiert Probleme im Hintergrund. Rot, berichtigungsfaehig.

**Beispiel 3 – Konflikt-Code:** „Herr Klein pflegte einen direkten und offenen Kommunikationsstil und brachte sich engagiert in Diskussionen ein." → Doppelcode, signalisiert schwieriges Sozialverhalten. Rot, berichtigungsfaehig.

**Beispiel 4 – Loyalitaets-Auslassung:** Zeugnis einer Geschaeftsfuehrerin enthaelt zu allen anderen Sozialaspekten Aussagen, aber kein Wort zur Loyalitaet gegenueber dem Unternehmen. → Auslassungs-Code, signalisiert Loyalitaetsproblem. Rot, berichtigungsfaehig.

**Beispiel 5 – Mitlaeufer-Code:** „Frau Bauer fuegte sich gut in die Hierarchie ein und akzeptierte Entscheidungen ihrer Vorgesetzten." → Doppelcode fuer Passivitaet ohne Eigeninitiative. Orange.

**Beispiel 6 – Betriebsrats-Code:** „Herr Wagner nahm seine Mitwirkungsrechte umfassend wahr." → Verschluesselter Hinweis auf aktive Betriebsratstaetigkeit. Orange, berichtigungsfaehig wegen Diskriminierungsverbot.

## Ausgabeformat

Der Skill identifiziert in einem eingegebenen Zeugnis alle erkennbaren Codeworte und gibt sie tabellarisch aus mit den Spalten: Codewort, Cluster, Bedeutung, Ampel, juristische Bewertung (zulaessig nach § 109 GewO oder nicht), Empfehlung (Berichtigungsverlangen, Klage, Akzeptanz). Bei mehreren Codeworten derselben Familie wird die Mehrfacherkennung als verstaerktes Signal markiert. Auslassungssignale werden mit „fehlend" eingetragen.

## Rechtliche Einordnung und Normen

- **§ 109 GewO** — Anspruch auf qualifiziertes wohlwollendes Zeugnis
- **§ 109 Abs. 2 GewO** — Klarheits- und Wahrheitspflicht; kodierte Negativaussagen unzulässig

## Aktuelle Rechtsprechung

- **BAG, Urt. v. 18.11.2014 — 9 AZR 584/13**, NZA 2015, 345 — Beweislastverteilung: Note schlechter als befriedigend beweist Arbeitgeber; Note besser als befriedigend beweist Arbeitnehmer; diese Verteilung gilt für alle notenrelevanten Bestandteile.
- **BAG, Urt. v. 12.08.2008 — 9 AZR 632/07**, BAGE 127, 232 — Wohlwollensgebot: Arbeitgeber muss Formulierungen wählen, die Fortkommen nicht unnötig erschweren; Berichtigungsanspruch bei Verstoß.
