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name: negotiorum-gestio-im-alr
description: "Geschäftsführung ohne Auftrag (negotiorum gestio) im ALR. Skill behandelt ALR I 13 §§ 207-251 zur GoA das Verhältnis zur roemischen actio negotiorum gestorum die Aufwendungsersatzlogik und die Fortwirkung in §§ 677-687 BGB. Liefert Quellenmatrix."
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# Pralr Negotiorum Gestio Im Alr

## Norm

- ALR I 13 §§ 207 ff. — Geschäftsführung ohne Auftrag.
- ALR uebernimmt im wesentlichen die roemische Lehre der negotiorum gestio.

## Tatbestand

- Geschäftsführer fuehrt fremdes Geschäft ohne Auftrag.
- Im Interesse und mutmasslich Willen des Geschäftsherrn.
- Mit Geschäftsführungswillen.

## Rechtsfolgen

- Aufwendungsersatz für den Geschäftsführer.
- Bei pflichtwidriger Geschäftsführung Schadensersatz an Geschäftsherrn.

## Sonderfaelle

- Notgeschaeftsfuehrung (Rettung Hab und Gut bei Brand): ALR-Sondervorschriften.
- Geschäftsanmassung (eigener Vorteil aus fremdem Geschäft): Herausgabepflicht.

## Fortwirkung BGB

- §§ 677-687 BGB.
- §§ 683, 670 BGB Aufwendungsersatz.
- § 687 BGB unechte GoA.

## Prüfraster

1. Fremdes Geschäft?
2. Ohne Auftrag?
3. Mutmasslicher Wille?
4. Aufwendungen ersatzfaehig?

## Powersprint-Vertiefung

- **Quellenarbeit:** Vor einer Aussage die betroffene ALR-Stelle mit Teil, Titel und Paragraph aus der 1794er oder 1804er Fassung festhalten; Abweichungen zwischen Fassungen nur behaupten, wenn sie am Text belegt sind.
- **Historische Funktion:** Erkläre, ob `Pralr Negotiorum Gestio Im Alr` eher ständische Ordnung, Kameralstaat, Privatrechtsdogmatik, Polizeirecht oder frühe Verfahrensrationalisierung abbildet.
- **Moderner Vergleich:** Stelle die heutige Parallele nur als Vergleich daneben, etwa BGB, ZPO, FamFG, StGB/StPO oder öffentliches Recht; niemals so tun, als gelte ALR-Recht noch unmittelbar.
- **Output:** Liefere eine Mini-Synopse `ALR-Regel / historisches Problem / heutige Vergleichsnorm / didaktischer Nutzen / offene Quellenprüfung`.
