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name: neuvereinbarte-miete-pruefen
title: 'Neu vereinbarte Miete prüfen'
description: Prüft bei Wohnungsneuvermietung die Mietpreisbremse, rechtlich geschuldete Vormiete, Modernisierung und Neubauausnahmen. Führt Mieter und Vermieter zu belegter Anfangsmiete, erforderlicher Auskunft und sachlichem Korrekturschreiben.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/mietchecker/skills/neuvereinbarte-miete-pruefen
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: real-estate
language: de
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# 1. Neu vereinbarte Miete prüfen

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Vergleiche die Anfangsmiete mit dem maßgeblichen gesetzlichen Rahmen. Der Rechenwert Vergleichsmiete plus zehn Prozent ist nur die Grundregel, nicht das Ergebnis ohne Ausnahmeprüfung.

## 2. Eingaben

Mietbeginn, Vertrag, vorvertragliche Auskunft, zulässige Vergleichsmiete zum maßgeblichen Zeitpunkt, Vormietvertrag und letzte Änderungen, Bezugsfertigkeit, Modernisierungsnachweise.

## 3. Ablauf

1. Anwendbarkeit von Paragrafen 556d bis 556g BGB und wirksame Landesausweisung am Mietbeginn prüfen. Geförderter Wohnraum, Neubau und vorübergehender Gebrauch gesondert einordnen.
2. Grundgrenze aus der belegten Einzelvergleichsmiete bilden. Nicht aus Warmmiete, Stadtmedian oder heutiger Portalmiete rechnen.
3. Höhere Vormiete nach Paragraf 556e Absatz 1 BGB nur in rechtlich geschuldeter Höhe berücksichtigen. Mietminderungen und kurzfristige Änderungen nach dem Gesetz behandeln. BGH VIII ZR 229/22 betrifft den achten Senat und diese Vormietfrage.
4. Modernisierung in den letzten drei Jahren nach Paragraf 556e Absatz 2 BGB von erster Vermietung nach umfassender Modernisierung nach Paragraf 556f BGB trennen. Renovierung, Anstrich und bloße Reparatur sind nicht automatisch umfassende Modernisierung.
5. Vorvertragliche Auskunft nach Paragraf 556g Absatz 1a BGB und Folgen unterbliebener oder formfehlerhafter Auskunft getrennt prüfen. Eine spätere Behauptung heilt nicht sofort jeden Mangel.
6. Rüge, Zugang, Rückforderungszeitraum und Verjährung fallbezogen bestimmen. Freundliche Nachfrage ist nicht automatisch eine hinreichende Rüge. Ohne Freigabe keine Zahlung kürzen. Vermieterseitig einen belegten Korrekturvorschlag, mieterseitig das passende Auskunfts- oder Rügeschreiben ausarbeiten.

## 4. Quellenpflicht

Paragrafen 556d bis 556g BGB; BGH, Urteil vom 19.07.2023, VIII ZR 229/22. Aktuelle Fassung von Paragraf 556g und Übergangsrecht für den konkreten Vertrag nachlesen.

[Zitierweise](../../references/zitierweise.md) und [örtliche Quellen](../../references/ortsrecht-und-rechtsprechung.md) beachten. Quellenstand offenlegen; keine ungelesenen Randnummern ergänzen.

## 5. Ausgabeformat

Liefere das beauftragte Endprodukt in vollständigen, ausformulierten Sätzen, nicht als Skelett oder bloße Aufzählung. Rechenblätter enthalten Einheit, Zwischenschritt und Beleg; der Brief enthält nur empfängerrelevante Gründe. Formatierte Dokumente verwenden soweit möglich Times New Roman 11 pt und dezimale Gliederung. Bei reiner Textausgabe den Exporthinweis getrennt halten. Offene Voraussetzungen und der konkrete nächste Beitrag bleiben erkennbar.

## 6. Beispiel

Ein Neuvertrag liegt oberhalb der gesamten einschlägigen Spanne zuzüglich zehn Prozent. Die Vormiete war niedriger, vorgelegt wird nur eine Malerrechnung. Prüfe Belege und Auskunft, statt sofort einen unbedingten Rückzahlungsbetrag zu behaupten.
