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name: onboarding-mandantenkommunikation
description: "Leitfaden zur Mandantenkommunikation in steuerlichen Mandaten — wann muss aufgeklaert werden wie wird dokumentiert und welche Fallstricke schaffen Haftungsrisiko für Anwalt und Steuerberater. Anwendungsfall Berater hat eine Empfehlung zu unterbreiten die Mehrsteuer Nachzahlungszinsen oder strafre..."
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# Mandantenkommunikation und Aufklaerungspflicht im Steuerrecht

## Fachlicher Anker

- **Normen:** § 6a, § 371 AO, § 153 AO.
- **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten.

## Triage — kläre vor der Bearbeitung

1. Welche Handlungsalternativen bestehen und welche Mehr- oder Minder-Steuer ist mit jeder verbunden?
2. Welches Steuerstrafrisiko ist erkennbar — muss zwingend auf § 371 AO und § 153 AO hingewiesen werden?
3. Welche Fristen laufen — hat der Mandant verstanden dass Untaetigkeit zur Bestandskraft fuehrt?
4. Wurde der Mandant über Honorarrahmen und Kostenrisiken aufgeklaert?
5. Wurde die Empfehlung schriftlich oder mit Aktenvermerk dokumentiert?
- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

## Rechtsgrundlagen

- **§ 280 BGB** — Schadensersatz wegen Pflichtverletzung; Anwalts- und Steuerberaterhaftung.
- **§ 675 BGB** — entgeltliche Geschäftsbesorgung.
- **§ 33 StBerG** — Berufsbild Steuerberater; eigenverantwortliche Vertretung.
- **§ 43a Abs. 3 BRAO** — Sachlichkeitsgebot; Beratung sachlich und vollstaendig.
- **§ 153 AO** — Berichtigungspflicht bei nachtraeglich erkannter Unrichtigkeit.
- **§ 371 AO** — Selbstanzeige.

## Aktuelle Rechtsprechung

- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.

## Zentrale Normen

§ 280 BGB · § 675 BGB · § 33 StBerG · § 43a BRAO · § 153 AO · § 371 AO · § 89 AO (verbindliche Auskunft) · § 204 AO (verbindliche Zusage)

## Praxisformulierung / Antragsmuster

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AUFKLAERUNGS- UND ENTSCHEIDUNGSBESTAETIGUNG

Mandant: [NAME], [ADRESSE]
Berater: [NAME], [KANZLEI]
Sache: [STEUERART, JAHR, AKTENZEICHEN]

Heute am [DATUM] habe ich folgende Handlungsoptionen erlaeutert:
1. [OPTION A] — voraussichtliche Mehrsteuer: [BETRAG]; Risiken: [...]
2. [OPTION B] — voraussichtliche Mehrsteuer: [BETRAG]; Risiken: [...]
3. Untaetigkeit — Folge: Bestandskraft des Bescheids.

Ausdruecklich hingewiesen wurde auf:
- Berichtigungspflicht nach § 153 AO bei nachtraeglichem Erkennen einer Unrichtigkeit
- Moeglichkeit der Selbstanzeige nach § 371 AO und ihre Sperrgruende
- Nachzahlungszinsen § 233a AO und Hinterziehungszinsen § 235 AO
- Frist und Kosten

Der Mandant entscheidet sich für Option [...].

[ORT, DATUM] [UNTERSCHRIFT MANDANT] [UNTERSCHRIFT BERATER]
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## Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins

- Verfahrens-Sklls (`anw-einspruch-finanzamt`, `anw-aussetzung-vollziehung`, `anw-akteneinsicht-steuerakte`) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die **materielle** Begruendung.
- Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel `fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao` und `fa-stu-selbstanzeige-371-ao` aufrufen.
- Bei berufsrechtlichen Fragestellungen `fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeit` bzw. `fa-stu-rvg-steuerstreit` parallel ziehen.
