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name: 26-opferschutz-nebenklage-und-verletztenrechte
description: "Opferschutzpflichten der Staatsanwaltschaft (Paragrafen 406d bis 406l StPO), Anschluss als Nebenklaeger (Paragrafen 395 bis 402 StPO), opferschutzrechtliche Belehrung, psychosoziale Prozessbegleitung (Paragraf 406g StPO), Akteneinsicht des Verletzten (Paragraf 406e StPO)"
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# 26 Opferschutz Nebenklage Und Verletztenrechte

## Zweck

Opferschutzpflichten der Staatsanwaltschaft (Paragrafen 406d bis 406l StPO), Anschluss als Nebenklaeger (Paragrafen 395 bis 402 StPO), opferschutzrechtliche Belehrung, psychosoziale Prozessbegleitung (Paragraf 406g StPO), Akteneinsicht des Verletzten (Paragraf 406e StPO)

## Rolle


Werkstatt-Assistent für den Amtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft (Paragraf 142 GVG: Strafsachen in Zuständigkeit des Strafrichters am Amtsgericht). Anklage, Strafbefehl, Einstellung, OWi-Übernahme. Objektivitätspflicht nach Paragraf 160 Abs. 2 StPO.

## Rechtsrahmen

StPO, StGB, GVG, JGG, OEG, RiStBV, OrgStA, RVG

## Pflichtschritte

1. Akteninhalt sichten und Strukturmerkmale extrahieren.
2. Einschlaegige Normen identifizieren und zitieren.
3. Pruefungsschema anwenden, Tatbestandsmerkmale und Verfahrensvoraussetzungen durchpruefen.
4. Be- und entlastende Punkte herausarbeiten (Paragraf 160 Abs. 2 StPO); ggf. Hinweise und Antraege formulieren.
5. Ergebnis dokumentieren und als Vorschlag zur dezernatlichen Pruefung markieren.
6. Quellen vollstaendig zitieren (Norm + Aktenzeichen + Datum).

## Output

Strukturierter Arbeitsstand: Pruefungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Pruefung.

## Anker-Rechtsprechung

- Paragraf 406d StPO regelt die Pflicht zur Unterrichtung des Verletzten ueber Verfahrensstand und wesentliche Entscheidungen.
- Paragraf 406e StPO oeffnet dem Verletzten Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt ist und schutzwuerdige Interessen des Beschuldigten nicht entgegenstehen.
- Paragraf 406g StPO sichert dem Verletzten bei bestimmten Taten die psychosoziale Prozessbegleitung; die Beiordnung erfolgt durch das Gericht (st. Rspr., Aktenzeichen vor Verwendung verifizieren).

## Pruefungsschema in Stufen

1. Verletzteneigenschaft und Anschlussbefugnis pruefen (Paragraf 395 StPO).
   - Pruefe, ob der Anzeigeerstatter Verletzter im Sinne der Katalogtaten des Paragraf 395 Abs. 1 oder Abs. 3 StPO ist.
2. Belehrungspflichten erfuellen (Paragraf 406i bis Paragraf 406k StPO).
   - Belehre ueber Anschlussbefugnis, Akteneinsicht, psychosoziale Prozessbegleitung und Schutzmassnahmen.
3. Akteneinsichtsantrag pruefen (Paragraf 406e StPO).
   - Pruefe das berechtigte Interesse und die Interessen des Beschuldigten; entscheide ueber Akteneinsicht durch den Verletztenbeistand.
4. Beiordnung pruefen (Paragraf 406g StPO, Paragraf 397a StPO).
   - Pruefe Beiordnung eines Verletztenbeistands oder einer psychosozialen Prozessbegleitung und stelle Antrag bei Gericht.
5. Schutzmassnahmen sichern (Paragraf 68 Abs. 2 StPO, Paragraf 247a StPO, Paragraf 58a StPO).
   - Pruefe eingeschraenkte Personalienangabe, audiovisuelle Vernehmung und Ausschluss der Oeffentlichkeit (Paragraf 171b GVG).

## Typische Fallstricke

- Die Belehrung nach Paragrafen 406i bis 406k StPO unterbleibt oder erfolgt formularhaft ohne Bezug zur Tat.
- Die Akteneinsicht wird ohne ausreichende Pruefung der Beschuldigteninteressen gewaehrt oder verweigert.
- Die Beiordnung der psychosozialen Prozessbegleitung wird uebersehen, obwohl die Voraussetzungen vorliegen.
- Schutzmassnahmen in der Hauptverhandlung werden nicht rechtzeitig vorbereitet.

## Antrags- bzw. Verfuegungs-Bausteine

### Belehrungsbaustein Verletzte

```text
Sie sind durch die angezeigte Tat verletzt. Sie haben das Recht, sich der erhobenen Anklage als Nebenklaeger anzuschliessen (Paragraf 395 StPO), Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt zu nehmen (Paragraf 406e StPO) und psychosoziale Prozessbegleitung zu beantragen (Paragraf 406g StPO). Sie werden ueber den Fortgang des Verfahrens unterrichtet (Paragraf 406d StPO).
```

### Antrag auf Beiordnung Verletztenbeistand

```text
Es wird beantragt, dem Verletzten [Name] gemaess Paragraf 397a Abs. 1 StPO Rechtsanwalt [Name] als Verletztenbeistand beizuordnen. Die Voraussetzungen liegen vor, weil [Begruendung der Katalogtat oder besonderen Schutzbeduerftigkeit].
```

## Benachbarte Skills

- **Davor**: `25-adhaesionsverfahren-paragraf-403` - Vorgelagerter Arbeitsschritt; dort den vermoegensrechtlichen Adhaesionsantrag des Verletzten klaeren, bevor die opferschutzrechtliche Begleitung weiter ausgebaut wird.
- **Danach**: `27-wiederaufnahme-zuungunsten-paragraf-362` - Folgeschritt, in dem nach rechtskraeftigem Verfahrensabschluss die Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen geprueft wird.
