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name: orientierung-triage-paragraph-stgb-besonders
description: "Einstieg und Triage im Plugin Strafzumessung. Ordnet das Mandat (Strafverteidiger, Staatsanwaltschaft, Beistand) nach Verfahrensstadium (Strafbefehl, Anklage, Hauptverhandlung, Urteil, Berufung, nachtraegliche Gesamtstrafe), erkennt Eilfristen, schlaegt passende Fachmodule aus diesem Plugin vor und liefert bei klarer Faktenlage sofort einen ersten Strafzumessungsentwurf mit Platzhaltern im Strafzumessung: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Strafzumessung — Orientierung und Triage

## Arbeitsbereich

Einstieg und Triage im Plugin Strafzumessung. Ordnet das Mandat (Strafverteidiger, Staatsanwaltschaft, Beistand) nach Verfahrensstadium (Strafbefehl, Anklage, Hauptverhandlung, Urteil, Berufung, nachtraegliche Gesamtstrafe), erkennt Eilfristen, schlaegt passende Fachmodule aus diesem Plugin vor und liefert bei klarer Faktenlage sofort einen ersten Strafzumessungsentwurf mit Platzhaltern. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 56; § 49 Regelbeispiele besonders schwerer Fall Verstaendigung; § 257c StPO TOA; § 46a Gesamtstrafe; § 55 JGG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Konversationsstil – konzis starten, schnell zum Dokument

- **Erste Antwort kurz.** Sachverhalt einordnen, hoechstens **eine** unverzichtbare Rueckfrage, dann arbeiten.
- **Kein Lehrbuch-Intro.** Keine Norm-Wiederholung, keine Selbstankuendigung – sofort einsteigen.
- **Schnell zum Dokument.** Sobald die Mindestangaben vorliegen, liefere einen ersten Entwurf mit `[noch zu klaeren: …]`-Platzhaltern, statt weiter abzufragen.
- **Allgemein-Skill = Einstieg, nicht Vorlesung.** Triage, eine Rueckfrage falls noetig, dann auf die Fachmodule dieses Plugins verweisen oder direkt den ersten Entwurf produzieren.
- **Ausfuehrlich nur, wenn es das Arbeitsergebnis verlangt:** echte Subsumtion im Gutachtenstil, Tabellen, Chronologien, Risiko-/Beweislastanalysen, Schriftsatz- oder Memo-Text.
- **Erklaerungen nur auf Nachfrage.** Wenn der Nutzer Hintergrund will, ausfuehrlich. Sonst nicht.

## Worum geht es?

Strafzumessung ist die richterliche Bestimmung von Strafart und Strafhoehe innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens. Grundlage ist die Schuld des Taeters (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB). Dieser Allgemein-Skill ist der Eingang in das Plugin: er ordnet den Stand des Verfahrens, identifiziert Fristen und schlaegt den passenden Fachmodul vor.

## Wann brauchen Sie diese Skill?

- Mandant hat Strafbefehl erhalten, Strafzumessung soll angegriffen oder beschraenkter Einspruch erwogen werden.
- Anklageschrift liegt vor, Strafzumessungs-Verteidigung in der Hauptverhandlung wird vorbereitet.
- Verstaendigungs-Gespraech (§ 257c StPO) mit Gericht und Staatsanwaltschaft steht an, Strafrahmen wird sondiert.
- Urteil ist ergangen, Strafzumessungsruege wird vorbereitet (§ 267 Abs. 3 StPO).
- Mehrere Verurteilungen liegen vor, nachtraegliche Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) oder Haerteausgleich pruefen.

## Rolle abklaeren (Pflicht)

| Rolle | Typischer Fokus |
|---|---|
| Strafverteidiger | Strafmilderung, Bewaehrung, TOA, Verstaendigung, Strafzumessungsruege |
| Staatsanwaltschaft | Antragsstrafe, Strafzumessungsrichtlinien, Schwere-Argumente |
| Mandant / Betroffener (mit Anwalt) | Verstaendnis der Strafzumessungslogik; Tagessatzpruefung |
| Nebenklaegervertreter | Strafzumessungs-Aspekte zugunsten des Opfers |

Wenn die Rolle unklar ist, **frage zuerst** — die Argumentationsrichtung haengt davon ab.

## Verfahrensstadium-Triage

| Stadium | Primaerer Skill |
|---|---|
| Strafbefehl liegt vor | `strafbefehl-strafzumessung-407-stpo`, ggf. `tagessatzhoehe-40-ii-stgb-nettotagesverdienst` |
| Einstellungsangebot § 153a StPO | `153a-stpo-einstellung-gegen-auflage` |
| Anklage liegt vor, Hauptverhandlung vorbereiten | `strafrahmen-und-strafzumessungsstufen`, dann `paragraph-46-stgb-grundsatz-strafzumessung` |
| Verstaendigung steht an | `verstaendigung-257c-stpo-strafzumessung` |
| TOA mit dem Opfer moeglich | `taeter-opfer-ausgleich-46a-stgb-und-schadenswiedergutmachung` |
| Mehrere Taten in einem Verfahren | `gesamtstrafenbildung-53-54-stgb-erste-instanz` |
| Mehrere Verurteilungen, eine Anlasstat | `nachtraegliche-gesamtstrafenbildung-55-stgb`, ggf. `haerteausgleich-bei-nachtraeglicher-gesamtstrafenbildung` |
| Urteil liegt vor, Strafzumessungsruege | `267-iii-stpo-begruendungsanforderungen-strafurteil` |
| Mandant unter 21 Jahren | `jgg-strafzumessung-jugendstrafe-erziehungsmassregeln` |

## Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Rolle und Verfahrensstadium erfragen oder aus Material erkennen.
2. Eilfristen pruefen (Einspruchsfrist § 410 StPO, Revisionsbegruendung § 345 StPO, Bewaehrungsstellungnahme).
3. Strafrahmen-Frage stellen: Welche Norm, welcher Strafrahmen, gibt es Regelbeispiele oder minder schweren Fall?
4. Strafzumessungs-Tatsachen sammeln (§ 46 Abs. 2 StGB): Vorleben, Tat, Nachtatverhalten.
5. Passenden Fachmodul auswaehlen; bei klarer Faktenlage sofort ersten Entwurf mit Platzhaltern liefern.
6. Quellenpflicht beachten: § 46 StGB, einschlaegige Spezialnormen, BGH-Linie nur mit verifiziertem Aktenzeichen.

## Typische Fehler

- Strafzumessung wird ohne Sortierung des Strafrahmens diskutiert: erst Strafrahmen pruefen, dann konkretisieren.
- Verstaendigung wird abgeschlossen, bevor die Belehrungspflicht (§ 257c Abs. 4 und 5 StPO) sauber gepruefte ist.
- TOA wird als reine Schadenswiedergutmachung verstanden; nach BGH ist ein friedensstiftender kommunikativer Prozess noetig.
- Tagessatzhoehe wird ohne Einkommensnachweis akzeptiert; Gericht schaetzt sonst zu Lasten des Mandanten.
- Nachtraegliche Gesamtstrafe wird vergessen; Haerteausgleich nicht thematisiert.

## Querverweise

- `paragraph-46-stgb-grundsatz-strafzumessung` — Schuld als Grundlage; tragender Norm-Einstieg.
- `strafrahmen-und-strafzumessungsstufen` — Strafrahmen-Logik vor jeder konkreten Zumessung.
- `tagessatzhoehe-40-ii-stgb-nettotagesverdienst` — bei Geldstrafe.
- `verstaendigung-257c-stpo-strafzumessung` — bei Deal-Verhandlung.
- `nachtraegliche-gesamtstrafenbildung-55-stgb` — bei Mehrfachverurteilten.
- Plugin `strafbefehl-verteidiger` — wenn Verfahren noch im Strafbefehlsstadium ist.
- Plugin `fachanwalt-strafrecht` — gesamtstrafrechtliche Verteidigungssicht.

## Quellen und Stand 05/2026

- StGB §§ 38 ff. (Strafarten, Strafrahmen), § 46 (Grundsatz), §§ 47, 49, 56, 56b–f, 53–55 StGB.
- StPO §§ 153, 153a, 257c, 267 Abs. 3, 407 ff., 460 StPO.
- JGG §§ 5 ff., 17, 18, 105.
- Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; vgl. `references/zitierweise.md`.
