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name: output-builder-urheberrecht
title: Output Builder Urheberrecht
description: 'Für Output Builder Urheberrecht: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/urheberrecht-de-eu/skills/output-builder-urheberrecht
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: ip
language: de
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# Output Builder Urheberrecht

## Fachkern: Output Builder Urheberrecht
- **Normen-/Quellenanker:** UrhG, DSM-RL, InfoSoc-RL, Datenbank-RL, BGB/AGB, GeschGehG, KI-/Text-und-Data-Mining-Regeln, EU-/internationaler Rechtebezug.
- **Entscheidende Weiche:** Werk, Schutzfähigkeit, Rechtekette, Nutzungshandlung, Schranke, Vergütung, Auskunft/Unterlassung/Schadensersatz und Beweis sichern.
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.

## Wofür dieser Arbeitsgang da ist

Führe die urheberrechtlichen Prüfergebnisse in der gewünschten Dokumentform zusammen. Richte Darstellung und Umfang auf den Adressaten aus und begründe das Ergebnis anhand von Gegenstand, menschlichem Beitrag, Rechtekette, Nutzungshandlung, Schranke und Beweisen.

## Sofortstart

1. Rolle klären: Anspruchsteller, Verteidigung, Verlag, Label, Plattform, Softwarehaus, Agentur, Kanzlei oder interne Rechtsabteilung.
2. Gegenstand fixieren: Werk, Aufnahme, Code, Datenbank, Promptlog, KI-Output, Vertrag, Plattformpost oder konkrete Nutzung.
3. Beweise anfordern: Originaldateien, Zeitstempel, Versionen, Metadaten, Verträge, Rechteübertragungen, Screenshots, Plattformmeldungen und Zahlungs-/Nutzungsdaten.
4. Ergebnisformat wählen: kurzes Memo, Risikoampel, Abmahnungsantwort, Lizenzklausel, Schriftsatzkern, Vergleichsvorschlag oder Dokumentationspaket.

## Rechtsquellen und Anker

- je nach Route

Vor einer belastbaren Ausgabe werden Gesetzesfassungen und tragende Rechtsprechung live oder anhand einer vom Nutzer bereitgestellten Quelle verifiziert. Keine BeckRS-, Juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.

## Leitfragen

- Wer liest den Output?
- Soll er entscheiden, verhandeln, dokumentieren oder einreichen?
- Welche Tonalität und Tiefe sind nötig?

## Prüflogik

| Schritt | Arbeit |
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| 1 Gegenstand | Konkrete Form, Datei, Fassung, Ausschnitt oder Nutzung benennen. |
| 2 Schutz | Schutzfähigkeit, Leistungsschutz oder fehlenden Schutz sauber begründen. |
| 3 Rechtekette | Urheber, Miturheber, Arbeitgeber, Verlag, Label, Plattform und Unterlizenzen trennen. |
| 4 Nutzung | Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung, Verbreitung, Aufführung oder Training konkretisieren. |
| 5 Schranke/Einwilligung | Lizenz, gesetzliche Schranke, Pastiche, Zitat, TDM, Unterricht, Forschung oder Plattformprozess prüfen. |
| 6 Beweis und Risiko | Was ist belegt, was nur behauptet, was fehlt, was ist prozessual oder taktisch dringend? |
| 7 Output | Ergebnis so formulieren, dass es direkt weiterverwendbar ist. |

## Typische Outputs

- Output-Auswahl
- Gliederung
- fertiger erster Entwurf

## Qualitätsfilter

- Die beste Prüfung hilft wenig, wenn der Output nicht zur Rolle passt.

- Unsichere Wertungen werden als unsicher markiert und mit den fehlenden Tatsachen verbunden.
- Bei Musik, KI und Software werden technische Begriffe nur verwendet, wenn sie für die Rechtsfolge etwas tragen.

## Anschluss-Skills

Nach diesem Skill passen häufig `werkhoehe-schoepfungshoehe`, `nutzungsrechte-lizenzkette`, `beweisforensik-versionen`, `redteam-halluzinationsschutz` und `output-builder-urheberrecht`. Bei Musikfällen zusätzlich `musikwerk-melodie-harmonie-rhythmus`, `soundaufnahme-tontraeger` und `sampling-pastiche-remix`. Bei KI-Fällen zusätzlich `ki-output-menschlicher-beitrag`, `ki-training-tdm-optout` und `ki-act-gpai-copyright`.

## Normen & Rechtsprechung

Konkret zu prüfen:

- § 2 UrhG (geschützte Werke)
- § 7 UrhG (Urheber)
- §§ 15-24 UrhG (Verwertungsrechte)
- § 97 UrhG (Unterlassung, Schadensersatz)
- RL (EU) 2019/790 (DSM-RL)
