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name: output-klageschrift-bereicherungsklage
description: "Strukturhilfe für eine Klageschrift aus Bereicherungsrecht nach §§ 812 ff. BGB: Rubrum, Klageantrag auf Zahlung oder Herausgabe, Begründung mit Obersatz-Definition-Untersatz-Ergebnis-Schema."
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# Output: Klageschrift Bereicherungsklage

## Hinweis

Dieser Skill liefert ein strukturiertes Muster für eine Klageschrift auf Grundlage der §§ 812 ff. BGB. Er ersetzt keine anwaltliche Leistung. Die Bezeichnungen und Beträge sind Platzhalter und vom Nutzer durch die im Sachverhalt genannten Angaben zu ersetzen.

## Rubrum

An das [Amtsgericht / Landgericht] [Ort]

**Klage**

des [Name des Klägers], [Anschrift] — Kläger —

gegen

[Name des Beklagten], [Anschrift] — Beklagter —

**Streitwert:** EUR [Betrag]

## Klageantrag

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR [Betrag] nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit [Datum] zu zahlen.

**Alternativ bei Herausgabeanspruch:**
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger [genau bezeichneten Gegenstand] herauszugeben.

## Begründung

### I. Sachverhalt

[Tatsachenschilderung: Wer hat was an wen geleistet, wann, auf welcher Grundlage, warum fehlt der Rechtsgrund]

### II. Rechtliche Würdigung

**Obersatz:** Der Beklagte hat etwas durch Leistung des Klägers ohne rechtlichen Grund erlangt und ist gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB zur Herausgabe verpflichtet.

**Etwas erlangt:** Der Beklagte hat [Leistungsgegenstand] erhalten. Dies stellt einen Vermögensvorteil dar.

**Durch Leistung:** Der Kläger hat bewusst und zweckgerichtet geleistet, nämlich zur [Zweckbestimmung: z. B. Erfüllung des vermeintlichen Kaufvertrages].

**Ohne Rechtsgrund:** Der Rechtsgrund fehlt, weil [Vertrag nichtig / Anfechtung wirksam / Bedingung eingetreten / Vertrag nie zustande gekommen].

**Ergebnis:** Der Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB besteht in Höhe von EUR [Betrag].

### III. Ausschlussgründe

§ 814 BGB greift nicht, da der Kläger keine positive Kenntnis der Nichtschuld hatte.

§ 817 S. 2 BGB greift nicht, da [Begründung].

### IV. Rechtsfolge

Gemäß § 818 Abs. 1 BGB ist das Erlangte herauszugeben. Die Entreicherungseinrede (§ 818 Abs. 3 BGB) scheidet aus, weil [Begründung].

## Beweisangebote

[Urkunden, Zeugen, Sachverständige — konkret benennen]
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
