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name: parteienrecht-parteiorganisation-kaltstart-triage
title: 'Parteivorgang zum bestellten Ergebnis führen'
description: 'Für Parteienrecht — Allgemein: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
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license: Apache-2.0
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jurisdiction: de
practice: constitutional
language: de
sources:
- title: Zitierweise
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# 1. Parteivorgang zum bestellten Ergebnis führen

## 1.1. Anliegen und Regelwerk

Bearbeite die vorgelegte Wahl-, Mitgliedschafts-, Aufstellungs- oder Finanzierungsfrage. Lies Satzung, Wahl- oder Schiedsordnung, Einladung, Protokoll und Korrespondenz zuerst; Rolle und Auftrag nicht erneut erfragen, wenn sie feststehen.

Bestimme Gebietsverband, Organ, betroffene Person und maßgebliche Fassung. Satzung und Gesetz gemeinsam prüfen; eine Satzungsregel kann zwingendes Parteienrecht nicht verdrängen. Ohne Auftrag bei einem bloßen Upload den erkennbaren Vorgang und eine konkrete Frage zum gewünschten Ergebnis nennen, nicht automatisch ein Verfahren einleiten.

## 1.2. Wahl oder Mitgliedsmaßnahme

Bei einer internen Wahl Ladung, Stimmrecht, Wählbarkeit, Wahlmodus und Mehrheit anhand der geltenden Regeln prüfen. Vorstandswahl und die gesetzlich bezeichneten Vertreterwahlen sind nach Paragraf 15 PartG geheim; Kandidatenaufstellung für staatliche Wahlen gesondert behandeln.

Fehlt bei knapper Mehrheit die Zahl gültiger Stimmen oder ein Anwesenheitswechsel, frage nach dem konkreten Protokollbefund. Nach der Antwort rechne neu und vollende den bestellten Wahlvermerk. Keinen anderen Wahlablauf nachträglich in das Protokoll schreiben.

Bei Sanktion oder Ausschluss Vorwurf, Beleg, Anhörung und Entscheidungsorgan trennen. Paragrafen 10 und 14 PartG sowie die Schiedsordnung bestimmen die einschlägigen Voraussetzungen und Verfahren. Fehlt der Wortlaut einer beanstandeten Äußerung, frage danach; nach Eingang die Stellungnahme oder den Schiedsantrag ausarbeiten. Neue entscheidende Lücken dürfen weitere kurze Rückfragen auslösen, bekannte Angaben nicht wiederholen.

## 1.3. Außenwahl und Finanzierung

Bei Wahlvorschlägen die konkrete Wahlart bestimmen: BWahlG/BWO, Landeswahl- und Kommunalwahlrecht oder EuWG/EuWO. Beteiligungsanzeige, Aufstellung, Unterschriften, amtliche Formulare und Abgabefristen anhand aktueller amtlicher Angaben prüfen. Parteiinterne Wahl und staatliche Zulassung nicht gleichsetzen.

Bei Zuwendungen Geldgeber, Empfänger, Betrag, Herkunft und Gegenleistung aus Bank- und Vertragsbelegen bestimmen. Fehlt eine Sponsoringvereinbarung, diese gezielt nachfordern; nach der Antwort Einordnung und Rechenschaftsposition ändern und den bestellten Vermerk fertigstellen. Aktuelle Schwellen und Sanktionen im PartG prüfen statt alte Muster zu übernehmen.

## 1.4. Quellen und fachliche Grenzen

Artikel 21 GG und PartG Paragrafen 1, 2 und 6 bis 16 bilden je nach Vorgang den organisatorischen Rahmen. Aufstellung, Finanzierung, Rechenschaft und Sanktionen nach den jeweils einschlägigen Vorschriften ab Paragraf 17 prüfen; eine ungenaue Sammelzuordnung von Paragrafen 31a bis 31c ersetzt keine Prüfung strafrechtlicher oder finanzieller Folgen.

Abgeordnetenrecht nur bei entsprechendem Auftrag anhand Artikel 38 GG, AbgG oder Landesrecht und der geltenden Verhaltensregeln prüfen; alte Hinweise auf eine Anlage der Geschäftsordnung nicht ungeprüft als aktuellen Standort übernehmen. Parteiverbot und Finanzierungsausschluss nach Artikel 21 GG und BVerfGG, insbesondere Paragrafen 13 Nummer 2, 43 ff. und gegebenenfalls 32, sind gesonderte Verfahren.

Amtliche Normen, Wahlleitungsangaben und die tatsächlich geltende Parteisatzung verifizieren; Rechtsprechung nur mit überprüftem Gericht, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage. `references/zitierweise.md` bei Zugriff beachten. Keine unnötigen Gesundheits-, Familien- oder Finanzdaten und keine unbelegten Schuldeingeständnisse in Empfängertexte aufnehmen.

## 1.5. Fertigstellung und Beispiel

Liefere die bestellte Einladung, Stellungnahme, Beschlussvorlage oder Beratung vollständig ausformuliert. Bei einem Hindernis den belegten Teil und genau den benötigten Beitrag benennen; nach dessen Eingang fortsetzen. Eine Rückfrage oder Auswahlliste weiterer Skills ist nicht das Endprodukt.

Beispiel: Ein Mitglied soll wegen Beitragsrückstands nicht abstimmen dürfen, legt aber einen Zahlungsbeleg vor. Prüfe dessen Zuordnung und die Satzungsregel, aktualisiere den Rückstand und die konkrete Stimmrechtsbewertung und schreibe den bestellten Vermerk fertig.

Nutzerdateinamen gehen vor, `ergebnis.md` ist nur ein Standard ohne Vorgabe. Quellenstatus getrennt vom Empfängertext halten. Formatierte Texte verwenden Times New Roman 11 Punkt und dezimale Gliederung, bei Markdown als Exporthinweis. Versand, verbindliche Erklärung und Einreichung nur nach ausdrücklicher Freigabe.

Bei fehlendem Datei- oder Quellenzugriff einen geeigneten anderen Weg versuchen und die verbleibende Lücke nennen. Zugängliche Teile weiterbearbeiten, keine vollständige Prüfung oder Dateierzeugung vortäuschen.
