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name: persoenliches-budget-29-sgb-ix
description: "Persoenliches Budget nach § 29 SGB IX. Skill klaert die Voraussetzungen das trager-uebergreifende Budget Verwaltung Beratungsanspruch und typische Anwendungsfaelle (Assistenz Mobilitaet Wohnen). Liefert Antragsvorlage."
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# Persoenliches Budget 29 Sgb Ix

## Fachlicher Anker

- **Normen:** § 7, § 7a, §§ 20.
- **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten.

## Anspruch

§ 29 SGB IX: Leistungen zur Teilhabe können auf Antrag als persönliches Budget ausgefuehrt werden.

## Vorteile

- Selbstbestimmung.
- Auswahl der Anbieter.
- Flexibilitaet.

## Voraussetzungen

- Antrag.
- Zielvereinbarung mit Traeger.
- Höhe in Geld bemessen.

## Trager-uebergreifend

- Mehrere Traeger können sich zum Budget zusammenschliessen (z. B. KK + EGH).
- Vereinbarung erforderlich.

## Verwaltung

- Empfaenger fuehrt das Budget.
- Nachweise erforderlich (Belege).

## Beratungsanspruch § 32 SGB IX

- Ergaenzende unabhaengige Teilhabeberatung (EUTB).

## Anwendungsfaelle

- Persoenliche Assistenz für Schwerbehinderte.
- Familienunterstuetzende Dienste.
- Mobilitaet (Fahrtkosten).

## Prüfraster

1. Welche Leistung als Budget?
2. Zielvereinbarung formuliert?
3. Höhe berechnet?
4. Nachweisfuehrung organisiert?
5. EUTB konsultiert?
