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name: pharmazeutische-dienstleistungen-preisangaben
description: "Pharmazeutische Dienstleistungen Vergütung: prüft die einschlägigen Voraussetzungen, Dokumente, Risiken und Ausnahmen. Norm-/Quellenanker: ApoG, ApBetrO, AMG, AMPreisV, HWG, BtMG/BtMVV, SGB V, DSGVO, E-Rezept/TI-Hinweise, Landesaufsicht im Apothekenrecht."
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# Pharmazeutische Dienstleistungen Vergütung

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Fachkern: Pharmazeutische Dienstleistungen Vergütung
- **Normen-/Quellenanker:** ApoG, ApBetrO, AMG, BtMG, SGB V, Heilmittelwerberecht, Versandhandel, Rezept/Retaxation, Heimversorgung und Aufsicht.
- **Entscheidende Weiche:** Apothekenbetrieb, Abgabe, Rezept, Verantwortlichkeit, Dokumentation, Aufsicht, Retaxation und Patientensicherheit getrennt prüfen.
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.

## Worum geht es konkret

Seit der ApothekenstärkungsG-Reform 2020 und nachfolgenden Vereinbarungen können Apotheken zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) erbringen und gegenüber GKV abrechnen. Beispiele: erweiterte Medikationsberatung, Blutdruckmessung im Rahmen der Polymedikationsanalyse, Inhalator-Training, Beratung von Patienten mit Krebsmedikation. Die Vergütung erfolgt aus einem festen Topf (Apothekenhonorar) und ist an strikte Voraussetzungen geknüpft.

## Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen

- Apotheke will pDL anbieten und abrechnen.
- Krankenkasse weist Abrechnung zurück — formale Mängel.
- Patient verlangt pDL — Voraussetzungen prüfen.
- Personalqualifikation (Apotheker, Fortbildung) klären.
- Vereinbarkeit mit ärztlicher Aufgabenverteilung.

Eingaben:
- Versicherter mit konkretem Bedarf (Polymedikation, Inhalator, neue Onkologie-Therapie).
- Apothekenstamm-Daten in ABDA-Modulen.
- Fortbildungsnachweise des durchführenden Apothekers.
- Beratungsprotokoll mit standardisierten Formularen.

## Rechtlicher Rahmen

- **§ 1a, § 129 Abs. 5e SGB V:** Rechtsgrundlage pDL.
- **Rahmenvertrag pDL** (zwischen DAV und GKV-Spitzenverband, Stand vom Anwender zu verifizieren) — Anlage mit Leistungskatalog, Vergütung, Voraussetzungen.
- **ApBetrO §§ 12, 12a:** Beratungspflicht; pDL gehen über Standard-Beratung hinaus.
- **§§ 31, 33 SGB V:** Arzneimittel- und Hilfsmittelversorgung.
- **§ 73 SGB V:** Wirtschaftlichkeit, Abgrenzung zur ärztlichen Tätigkeit.
- **DSGVO Art. 9** bei Gesundheitsdaten-Verarbeitung.
- Berufsordnung Apothekerkammer — Zulässigkeit, Werbeauftritt.

## / Schritt für Schritt

1. **Leistungskatalog prüfen:** Welche pDL-Leistung ist vergütungsfähig? Aktueller Stand Rahmenvertrag.
2. **Patienten-Anspruch prüfen:** Versichertenstatus, Indikation (z. B. mind. fünf systematisch eingenommene Arzneimittel für Polymedikationsanalyse).
3. **Einwilligung Patient:** Schriftliche Einwilligung zur Datenverarbeitung (DSGVO Art. 9 Abs. 2 lit. a) und zur Leistungserbringung.
4. **Durchführung:** Standardisierte Protokolle nutzen (z. B. ABDA-Vorlagen). Apotheker:in mit Fortbildung muss persönlich tätig werden.
5. **Dokumentation:** Protokoll mit Datum, Patient, Inhalt, festgestellten Auffälligkeiten, Empfehlungen, ggf. Übermittlung an Hausarzt.
6. **Abrechnung:** Abrechnungscode des Rahmenvertrags, Versichertenstammdaten, Apothekenname.
7. **Aufbewahrung:** Drei Jahre, DSGVO-konform.
8. **Werbung:** Keine reisserische Werbung; sachliche Information zulässig (§ 11 HWG, BO).

## Trade-off-Matrix

| Leistung | Voraussetzung Apotheke | Vergütung | Patient |
|---|---|---|---|
| Polymedikationsanalyse | Fortbildung Apotheker | Vergütung im pDL-Topf | mind. fünf chronische AM |
| Inhalator-Training | Schulung | Pauschale | Asthma/COPD-Patient |
| Beratung bei oraler Krebstherapie | spezifische Fortbildung | Pauschale | onkologischer Patient |
| Blutdruckmessung allein | regulär | nicht GKV-vergütet (Selbstzahler-IGeL-ähnlich) | jeder |
| Impfberatung (allgemein) | Apotheker | je nach Lage; ggf. Honorar als Impfdienstleistung | — |

## Praxistipps

- Pdl ist eine **eigenständige Leistung** zusätzlich zur Standard-Beratung; nicht doppelt abrechnen.
- Standardisierte Formulare verwenden — verkürzt Dokumentationszeit und sichert Abrechnungsfähigkeit.
- Fortbildungsnachweise aktuell halten — bei Kontrolle vorzeigen können.
- Patientenakte (Sub-Akte in Apotheken-Software) führen; DSGVO-Verarbeitungsverzeichnis aktualisieren.
- Keine ärztliche Diagnostik betreiben — Grenze einhalten, sonst Berufsrechtskonflikt mit Ärzteschaft.

## Mustertexte

### Einwilligung Patient (Auszug)
"Ich, [Name, Geb.-Datum], willige ein, dass die Apotheke [Name] eine pharmazeutische Dienstleistung (Polymedikationsanalyse) für mich erbringt. Die Apotheke darf hierzu meine Gesundheitsdaten (verordnete Arzneimittel, Vorerkrankungen, Allergien) erheben und verarbeiten (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Die Daten werden für die Dauer von drei Jahren aufbewahrt. Eine Übermittlung an meinen Hausarzt erfolgt [ja/nein] mit meiner Einwilligung. Ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen."

### Abschlussprotokoll Polymedikationsanalyse (Auszug)
"Datum / Apotheker:in: [...] / Patient: [Name, Geb.-Datum] / Versicherung: [Kasse, Nr.] / Erfasste Arzneimittel: [Liste mit Wirkstoff, Stärke, Dosierung] / Auffälligkeiten: 1. Interaktion [Wirkstoff A + B]; 2. Dosierungsfehler [...]; 3. fehlende Anwendungsinformation [...] / Empfehlung: [Konkrete Maßnahmen] / Übermittlung Hausarzt: [ja/nein] / Patientenkopie: [ja, Empfangsbestätigung]"

## Typische Fehler

- pDL ohne Patienteneinwilligung — DSGVO-Verstoss.
- Abrechnung pDL ohne Fortbildungsnachweis Apotheker:in — Rückforderung.
- Doppelabrechnung Standard-Beratung + pDL für gleiche Leistung.
- Werbung mit pDL als "Gesundheits-Check" überschreitet HWG-Grenzen.
- Dokumentation nicht patientenbezogen — bei Stichprobenprüfung nicht nachweisbar.

## Quellen Stand 06/2026

- SGB V §§ 1a, 31, 73, 129 Abs. 5e.
- Rahmenvertrag pDL DAV / GKV-Spitzenverband (Stand vom Anwender zu verifizieren — Leistungskatalog und Vergütungssätze).
- ApBetrO §§ 12, 12a.
- DSGVO Art. 9; BDSG.
- ABDA-Fortbildungskataloge (vom Anwender zu verifizieren).
- Berufsordnungen Apothekerkammern.
