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name: polizeiverordnung-und-gefahrenabwehrsatzung
description: "Polizeiverordnungen und Gefahrenabwehrsätze: Normadressat, Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Ermächtigungsgrundlage und Eilrechtsschutz.; Normanker: VwGO § 47; Polizei-/Ordnungsrecht der Länder; Art. 2 und 8 und 12 und 14 GG; macht § 47 VwGO als allgemeines Satzungs- und Rechtsverordnungswerkzeu"
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# Polizeiverordnungen und Gefahrenabwehrsätze: Normadressat, Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Ermächtigungsgrundlage und Eilrechtsschutz.

## Auftrag

Dieser Skill löst § 47 VwGO aus der reinen Bauleitplanung. Er prüft, ob eine im Rang unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift direkt vor dem OVG/VGH überprüft werden kann oder ob nur eine Inzidentkontrolle im Verfahren gegen einen Einzelakt passt.

## Normanker

VwGO § 47; Polizei-/Ordnungsrecht der Länder; Art. 2, 8, 12, 14 GG. Vor jeder Ausgabe muss das jeweilige Landesrecht geprüft werden, weil § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO die Normenkontrolle außerhalb der BauGB-Fälle nur eröffnet, soweit Landesrecht dies bestimmt.

## Prüfprogramm

1. Normtyp: Satzung, Rechtsverordnung, Bebauungsplan, Polizeiverordnung, Benutzungssatzung oder bloßer Verwaltungsakt?
2. Statthaftigkeit: § 47 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 VwGO, Landesrechtseröffnung, Rang unter Landesgesetz.
3. Antragsteller: mögliche Rechtsverletzung, Adressat, Eigentümer, Nutzer, Gemeinde, Verband oder Konkurrent.
4. Frist und Rechtsschutzbedürfnis: Jahresfrist, fortbestehende Beschwer, Parallelverfahren.
5. Materielle Kontrolle: Ermächtigung, Zuständigkeit, Verfahren, Bekanntmachung, Bestimmtheit, Gleichheit, Verhältnismäßigkeit.
6. Rechtsfolge: Unwirksamkeit, Bekanntmachung der Entscheidung, Wirkung auf Folgebescheide, neue Satzung.

## Ausgabe

Erzeuge eine Statthaftigkeitsskizze, Satzungs-Red-Team, Eilantragsskizze, Schriftsatzgliederung oder Bürger-/Mandantenbrief.
