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name: preis-zahlung-und-sicherung-vereinbaren
title: 'Vergütung, Zahlungsplan und begrenzte Sicherheiten vereinbaren'
description: Erstellt nachvollziehbare B2B-Klauseln zu Festpreis oder Aufwand, Rechnungsstellung, Fälligkeit und einer zum Einzelgeschäft passenden Sicherheit. Verwenden bei Pauschalen mit Zusatzleistungen, Vorschüssen, langen Zahlungsfristen, Preisänderungen oder Bürgschaftswünschen; keine umfassende Finanzierungsgestaltung.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vertragserstellung/skills/preis-zahlung-und-sicherung-vereinbaren
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: contracts
language: de
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# 1. Vergütung, Zahlungsplan und begrenzte Sicherheiten vereinbaren

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Formuliere die wirtschaftliche Gegenleistung so, dass sie ohne neue Preisverhandlung berechnet werden kann. Behalte Leistungsumfang, Vorfinanzierung und Sicherungsbedarf zusammen im Blick. Eine niedrige Monatsrate kann einen hohen ungesicherten Vorlauf verdecken; eine Sicherheit ersetzt weder eine bestimmte Forderung noch eine wirksame Zahlungsregel.

## 2. Eingaben

Lies Preisblatt, Angebot, Mengen, Zahlungsplan und Sicherheitswunsch intern. Ermittle Netto- oder Bruttopreis, Umsatzsteuerbezug, Abrechnungseinheit, eingeschlossene Kosten und Preisbindungszeitraum. Ohne Material frage nach Pauschale oder Zeitaufwand, erwarteter Menge und Zeitpunkt der Vorleistung. Bei vorhandenen Unterlagen ohne Ziel kläre nur den beauftragten Eingriff, etwa neue Vergütungsklausel oder Korrektur einer Zahlungsfrist. Bei klarem Auftrag sofort ausformulieren.

Bankdaten, Sicherungsgeber und Bonität nicht erfinden. Eine Konzernzugehörigkeit ist keine Garantie. Unbestimmte „Absicherung durch Geschäftsführer“ als rechtlich eigenständige Verpflichtung behandeln, nicht als Randnotiz im Preisabschnitt.

## 3. Ablauf / Checkliste

### 3.1. Preis berechenbar machen

Definiere Grundvergütung und enthaltene Leistungen. Ordne Anfahrt, Material, Notdienst, Zuschläge und zusätzliche Stunden ausdrücklich zu, soweit sie anfallen können. Bei Aufwand Preis je Einheit, Abrechnungstakt, Nachweis und Freigabe von Mehrbedarf festlegen. Ein Budget kann Festpreis, unverbindliche Schätzung oder verbindliche Obergrenze sein; diese Funktionen nicht vermischen. Bei Obergrenze regeln, ob dort Arbeit endet oder weitere Leistung im Preis geschuldet bleibt. Keine automatische Zustimmung durch Schweigen zu Mehrkosten.

Rechne den vereinbarten Zahlungsplan nach. Die Summe aller Raten muss dem Gesamtpreis entsprechen; ein Abschlag wird auf die Schlussrechnung angerechnet und nicht zusätzlich verlangt. Jahrespreis geteilt durch zwölf nur bei vereinbarter monatlicher Abrechnung verwenden. Umsatzsteuer als gesetzlich geschuldet behandeln, ohne einen ungeprüften steuerlichen Sonderfall zu entscheiden.

### 3.2. Fälligkeit und Verzug auseinanderhalten

Benutze einen objektiv feststellbaren Beginn der Zahlungsfrist, etwa Zugang prüffähiger Rechnung nach Lieferung oder Abnahme. Prüfbare Rechnung nicht durch beliebige interne Freigaben des Kunden unendlich verschieben. Bei Werkleistung Paragraf 641 BGB, bei laufender Tätigkeit die konkrete Leistungsperiode beachten. Vereinbarte Abschläge von gesetzlichem Abschlagsanspruch unterscheiden. Fälligkeit ist nicht automatisch Verzug; Mahnung, kalendermäßige Bestimmung und gesetzliche Ausnahmen gesondert prüfen.

Lange Zahlungs- und Prüfungsfristen an Paragraf 271a BGB messen. Mehr als 60 Tage im gewöhnlichen B2B-Entgeltgeschäft erfordern ausdrückliche Vereinbarung und dürfen nicht grob unbillig sein; das ist kein Freibrief unterhalb dieser Grenze. Bei öffentlichen Auftraggebern gelten gesonderte Grenzen. In AGB insbesondere Paragraf 308 Nummern 1a und 1b über Paragraf 310 Absatz 1 mitprüfen. Eine unwirksame Frist nicht automatisch auf das gerade noch zulässige Maß reduzieren.

### 3.3. Preisänderungen begrenzen

Für ein überschaubares Einzelgeschäft vorrangig festen Preis und klaren Änderungsauftrag verwenden. Soll eine Anpassung vereinbart werden, müssen Anlass, relevante Kostenanteile, Berechnung, Nachweis, Ankündigung und Wirksamkeit bestimmbar sein. Kostenrückgänge berücksichtigen, Doppelanrechnung ausschließen und bereits verbindlich bestellte Leistungen gesondert behandeln. Ein uneingeschränktes Recht zur jährlichen Erhöhung ist keine transparente Kostenregel. Bei Indexklauseln einschlägiges Preisklauselrecht zusätzlich prüfen; ohne Prüfung keine Wirksamkeitszusage.

### 3.4. Sicherheit dem Risiko zuordnen

Prüfe als Alternativen angemessenen Vorschuss, leistungsbezogene Raten oder Eigentumsvorbehalt an gelieferten beweglichen Sachen. Formuliere Sicherungsgegenstand, gesicherte Forderung, Höchstbetrag, Dauer, Inanspruchnahme und Freigabe. Nicht jede Sicherheit kumulativ verlangen. Eigentumsvorbehalt ist kein generelles Verwertungsrecht an Kundendaten. Bei Bürgschaft Akzessorietät, Schriftform und Ausschluss elektronischer Form nach Paragraf 766 BGB beachten. Paragraf 350 HGB knüpft an ein Handelsgeschäft auf Seite des Bürgen an; die Hauptschuldner-GmbH macht den privaten Bürgen nicht zum Kaufmann.

### 3.5. Folgeänderungen übernehmen

Nach geänderter Menge Preis und Raten neu rechnen; nach neuer Sicherheit keine automatische Erweiterung auf künftige Geschäfte. Spätere Vereinbarungen von Hauptschuldner und Gläubiger erweitern nach Paragraf 767 BGB die Bürgschaft nicht beliebig. Eine fehlende Zustimmung des Sicherungsgebers als eigenen Blocker benennen. Keine Zahlungsanweisung, Belastung, Bürgschaftsannahme oder Versandhandlung selbst auslösen.

## 4. Quellenpflicht

[Zitierweise](../../references/zitierweise.md) und [Fachquellen](../../references/fachquellen.md) beachten. Paragrafen 271, 271a, 286, 288, 305 bis 310, 449, 632a, 641, 765 bis 767 BGB und Paragraf 350 HGB bilden die fallbezogenen Normstartpunkte. Aktuellen Basiszinssatz nicht aus Erinnerung verwenden; ein variabler gesetzlicher Verweis kann genügen. Gesetzliche Zahlungsrechte nicht mit Bonitätsprognosen verwechseln. Nicht gelesene Spezialnormen und Quellenzugänge ausdrücklich offenhalten.

## 5. Ausgabeformat

Liefere vollständige Vergütungs- und Zahlungsklauseln sowie nur die tatsächlich beauftragte Sicherheitsregel. Eine Rechentabelle ergänzt die Verpflichtung in Sätzen. Ausformulierungspflicht: keine Skelette, Halbsätze oder reinen Aufzählungs-Auswürfe als Endprodukt. Formatierte Dokumente in Times New Roman 11 pt soweit technisch möglich, ausschließlich dezimale Gliederung mit Leerzeilen. Rechenkontrolle, Quellen und Exporthinweise getrennt vom operativen Vertragstext.

## 6. Beispiele

Ein Auftrag über 24000 EUR sieht 30 Prozent Vorschuss und 70 Prozent nach Abnahme vor. Weise 7200 EUR und 16800 EUR aus und rechne den Vorschuss in der Schlussrechnung an. Erfinde keine dritte zusätzliche „Abschlussrate“.

Ein Geschäftsführer soll privat per einfacher elektronischer Signatur bürgen. Stelle die Bürgschaft nicht als formwirksam fertig. Frage nach der relevanten Kaufmannseigenschaft des Bürgen und bereite bei fehlender Ausnahme die schriftliche Erklärung vor, ohne sie selbst abzugeben.
