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name: preisanpassung-315-saldierung-und-loesungsrecht
description: "Prüft Preisanpassungsklauseln im Bauträgervertrag: AGB-Charakter trotz Notar, § 309 Nr. 1 BGB, § 307 BGB, § 315 BGB, Saldierung, Transparenz, Lösungsrecht, § 313 BGB und Ausschluss von § 648a BGB."
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# Preisanpassung, § 315 BGB, Saldierung und Lösungsrecht

## Prüfgegenstand

Dieser Skill prüft, ob der Bauträger den Kaufpreis nachträglich erhöhen darf. Gerade Krisen-, Material- und Energieklauseln sind im Verbraucher-Bauträgervertrag eng zu kontrollieren.

## Normenanker

§§ 305 Abs. 1, 305b, 307, 309 Nr. 1, 313, 315, 648a, 650u Abs. 2, 650v BGB; §§ 3, 12 MaBV; § 17 BeurkG.

## Wirksamkeitsanforderungen

- Keine kurzfristige Preiserhöhung innerhalb der Sperre des § 309 Nr. 1 BGB.
- Anlass muss unvorhersehbar und extern sein; Kalkulationsfehler, Lieferantenwechsel oder schlechte Bauleitung reichen nicht.
- Nur echte Mehrkosten, keine Zusatzmarge.
- Saldierung: sinkende Kostenpositionen zugunsten des Erwerbers berücksichtigen.
- Berechnungspfad und Nachweise müssen offengelegt werden.
- Lösungsrecht ab klarer Schwelle. Bloßer Rücktritt ist oft kein gleichwertiger Schutz, weil er Vormerkung und Eigentumspfad gefährden kann.

## Bessere Gestaltung

Wenn überhaupt, eher Preisvorbehalt nach § 315 BGB mit klaren Ereignissen, Nachweispflicht, Saldierung und Erwerberschutz. Teilkündigung werkvertraglicher Leistung oder abgesicherte Aufhebungsregel prüfen. § 648a BGB steht dem Bauträger beim Bauträgervertrag nicht als Ausweg offen.

## Output

Gib eine Preisanpassungsampel: Anlass, Zeitraum, Berechnung, Saldierung, Schwelle, Lösungsrecht, Notarhinweis, Neufassung.
