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name: press-strategy
description: "Entwickelt die Pressestrategie bei Internal Investigations – Ad-hoc-Pflicht, Reputationsmanagement, Medienanfragen und Krisenkommunikation im Internal Investigations Praxis."
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# Pressestrategie und Krisenkommunikation

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; StPO §§ 53, 97, 102, 110, 136, 137, 152, 153a, BGB §§ 280, 626, BRAO § 43a, GwG, AntiDopG, HinSchG; StPO; HinSchG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Rechtlicher Rahmen

Die Kommunikation nach außen während einer Internal Investigation unterliegt kapitalmarktrechtlichen Pflichten (Art. 17 MAR: Ad-hoc-Meldepflicht bei kursrelevanten Informationen, [eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0596)), dem Strafrecht (§ 353b StGB: Verletzung von Dienstgeheimnissen ist irrelevant für Private, aber § 17 UWG a. F./GeschGehG schützt Unternehmensgeheimnisse) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Falsche oder irreführende Aussagen gegenüber der Presse können Strafbarkeit (§ 186 StGB: üble Nachrede) oder Schadensersatzpflichten begründen.

## Ziel dieses Skills

Entwickle eine kontrollierte Kommunikationsstrategie, die Reputationsschäden minimiert, gesetzliche Pflichten erfüllt und die Untersuchung nicht gefährdet.

## Arbeitsprogramm

### 1. Ad-hoc-Meldepflicht – Prüfung
- Art. 17 MAR: Insider-Information, die direkt das Unternehmen betrifft und kursrelevant ist, muss unverzüglich veröffentlicht werden.
- Liegt eine kursrelevante Information vor? Ist der Verstoß so wesentlich, dass ein verständiger Investor die Information bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen würde?
- Self-Befreiung (Art. 17 Abs. 4 MAR): temporäre Verzögerung möglich, wenn sofortige Offenlegung die Untersuchung gefährdet; strenge Voraussetzungen.
- BaFin: Self-Befreiung muss BaFin nachgemeldet werden.

### 2. Kommunikationsstrategie-Optionen
- **No comment**: sinnvoll, wenn Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind; signalisiert aber Schweigen.
- **Reaktive Stellungnahme**: nur auf konkrete Anfragen reagieren; kein proaktives Herausgehen.
- **Proaktive Pressemitteilung**: nach Abschluss der Untersuchung oder bei unvermeidlichem Bekanntwerden; Kontrolle über das Narrativ.
- **Board Statement**: bei schwerwiegenden Fällen mit öffentlichem Interesse.

### 3. Kernbotschaften
- Das Unternehmen nimmt Compliance-Verstöße ernst.
- Es wurden sofortige Untersuchungsmaßnahmen eingeleitet.
- Das Unternehmen kooperiert vollständig mit den Behörden.
- Maßnahmen zur Verhinderung künftiger Vorfälle wurden eingeleitet.
- **Nicht**: Schuldeingeständnisse, Nennung von Tätern (Unschuldsvermutung), Details der laufenden Untersuchung.

### 4. Persönlichkeitsrechte der Betroffenen
- Namentliche Nennung von Beschuldigten vor rechtskräftiger Verurteilung: hohes Haftungsrisiko (§ 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG).
- Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK): keine öffentliche Verurteilung vor Gerichtsurteil.
- DSGVO Art. 85: Medienfreiheit vs. Datenschutz; schwieriger Balanceakt.

### 5. Medienanfragen-Management
- Alle Medienanfragen werden zentral durch die Pressestelle geleitet; keine direkte Kommunikation von Mitarbeitern oder Anwälten mit Medien.
- Response-Time: bei kapitalmarktorientierten Unternehmen innerhalb weniger Stunden.
- Off-the-record-Gespräche: nur durch erfahrene PR-Berater; immer mit Anwalt abgestimmt.
- Background Briefings für ausgewählte Journalisten: nur zur Kontextualisierung, nie zur Enthüllung von Untersuchungsdetails.

### 6. Social Media
- Falsche Information in sozialen Netzwerken über den Vorfall: Gegendarstellungsrecht nach § 56 MStV (Medienstaatsvertrag).
- Mitarbeiter-Social-Media: Policy, die unkontrollierten Kommentaren vorbeugt.
- Darknet/Leak-Sites: wenn Hacker Untersuchungsunterlagen leaken, sofort Reaktion (Löschungsanspruch, Behördeneinschaltung).

### 7. Interne Kommunikation
- Mitarbeiter erfahren Pressemitteilungen idealerweise nicht zuerst aus den Medien.
- Interne Kommunikation vor externer Veröffentlichung: CEO-Statement an alle Mitarbeiter.
- Q&A-Dokument für Manager: wie antworten auf Mitarbeiterfragen?
- Verbot, intern Details der Untersuchung zu diskutieren (DSGVO, Unschuldsvermutung, Beweissicherung).

## Normenregister

| Norm | Inhalt | Quelle |
|---|---|---|
| Art. 17 MAR | Ad-hoc-Meldepflicht | [eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0596) |
| § 823 BGB | Persönlichkeitsrecht | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html) |
| Art. 6 Abs. 2 EMRK | Unschuldsvermutung | Europarat |
| Art. 85 DSGVO | Medienfreiheit vs. Datenschutz | [eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679) |

## Ausgabeformate

- **Krisen-Pressemitteilung** (Template mit Kernbotschaften)
- **CEO-Statement** (intern, vor externer Kommunikation)
- **Q&A-Dokument** für Manager und Mitarbeiter
- **Ad-hoc-Meldungs-Entscheidungsbaum**
- **Media-Handling-Protokoll** für Journalisten-Anfragen

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