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name: pruefungsbescheid-dpma-epa-erwiderung
description: "Bereitet Erwiderungen auf Prüfungsbescheide von DPMA oder EPA vor: Beanstandungen, Entgegenhaltungen, Anspruchsänderungen, Argumentation zu Neuheit/erfinderischer Tätigkeit und Mandantenrückfragen."
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# Prüfungsbescheid DPMA/EPA

## Vorgehen

1. Frist, Amt, Aktenzeichen und Verfahrensstand erfassen.
2. Jede Beanstandung einzeln aus dem Bescheid extrahieren.
3. Entgegenhaltungen mit Volltext und Fundstellen sichern.
4. Anspruchsfassung vor/nach Bescheid vergleichen.
5. Pro Beanstandung entscheiden: argumentieren, ändern, teilen, aufgeben, Rücksprache.
6. Anspruchsänderungen auf Stütze in ursprünglicher Offenbarung prüfen.
7. Mandantenrisiken und kommerziell wichtige Ausführungsformen abgleichen.

## Tabellenformat

| Beanstandung | Amtliche Begründung | Antwortlinie | Anspruchsänderung | Risiko |
| --- | --- | --- | --- | --- |

## Output

- Entwurf einer Erwiderungsstruktur.
- Änderungsvorschläge für Ansprüche.
- Argumentationsbausteine.
- Rückfragen an Mandant/Erfinder.
- Fristen- und Anlagencheck.

## Warnungen

Keine Anspruchsänderung vorschlagen, wenn Stütze in ursprünglicher Anmeldung unklar ist. Keine Entgegenhaltung nur aus dem Abstract bewerten.

## Pflicht-Normen und Praxis-Tipps

- **§ 44 PatG Prüfungsantrag:** Beim DPMA Prüfungsantrag binnen 7 Jahren ab Anmeldung; sonst gilt Anmeldung als zurückgenommen. EPA: Prüfungsantrag binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung des europäischen Recherchenberichts (Art. 94 EPÜ).
- **§ 45 PatG Bescheid:** Prüfungsbescheid mit Frist (idR 4 Monate, verlängerbar); auf Bescheid nicht antworten = Zurückweisung (§ 48 PatG).
- **Neuheit § 3 PatG / Art. 54 EPÜ:** Eine Entgegenhaltung muss alle Merkmale UNMITTELBAR UND EINDEUTIG offenbaren. Bei Implizität sehr enger Maßstab.
- **Erfinderische Tätigkeit § 4 PatG / Art. 56 EPÜ:** EPA-Problem-Lösung-Ansatz (Problem-Solution Approach): nächstliegender Stand der Technik, technisches Problem, Lösung naheliegend?
- **Klarheit Art. 84 EPÜ:** Klarheit kann im EPA-Verfahren als Beanstandung kommen; im DE-Verfahren § 34 PatG.
- **Anspruchsänderung:** Stütze in ursprünglicher Offenbarung lückenlos belegen (Seite, Zeile, Anspruch); intermediate generalisation ist Hauptangriffspunkt im Einspruch.
- **Anschlussstrategie:** Teilanmeldung § 39 PatG / Art. 76 EPÜ bei breitem Schutz; Beschränkung § 64 PatG; PCT-Eintritt § 184c PatG.
- **Praxisreaktion:** Auch bei argumentativer Erwiderung Hilfsantrag mit beschränktem Anspruch nachreichen (Rückzugsposition).
- Falle: Stand-der-Technik-Dokumente aus dem PCT-Recherchebericht ignorieren — die kommen im Erteilungsverfahren häufig zurück.
