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name: quellenhygiene-rechtsprechungsanker-und-bughunt
description: "Quellen- und Bug-Hunt-Skill für Bauträgervertragsprüfungen: verifiziert Normenstand, BGH-/OLG-Rechtsprechung, MaBV, AGB, § 650u/§ 650v BGB, § 650m Abs. 2 BGB, Abnahme, Schlussrate und verhindert BeckRS-/juris-Blindzitate."
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# Quellenhygiene, Rechtsprechungsanker und Bug-Hunt

## Zweck

Dieser Skill wird vor jeder harten Ausgabe geladen. Er verhindert Blindzitate, falsche Normanker und typische Bauträgerrechtsfehler.

## Zulässige Quellen

Für Normen: `gesetze-im-internet.de`, Bundesgesetzblatt, Landesrechtportale. Für Rechtsprechung: offizielle Gerichtsseiten, Rechtsprechungsportal des Bundes, Landesrechtsprechungsdatenbanken, `dejure.org` oder `openjur.de`. Keine BeckRS-/juris-/Kommentar-/Aufsatzfundstellen als Beleg verwenden.

## Normenanker für Kontrolllauf

§§ 305-310, 306, 307, 308 Nr. 4, 309 Nr. 1, Nr. 2 lit. a, Nr. 8, Nr. 12, Nr. 15, 311b, 313, 315, 320, 633-641, 634a, 650i, 650j, 650k Abs. 2/3, 650m Abs. 2, 650n, 650u, 650v, 812, 817, 818, 823 Abs. 2, 883, 925 BGB; §§ 3, 7, 12 MaBV; § 17 BeurkG; §§ 103, 106 InsO.

## Bug-Hunt

- DIN-Norm nicht als anerkannte Regel der Technik behandeln.
- Vollständige Fertigstellung nicht mit Bezugsfertigkeit oder bloßer Abnahmereife verwechseln.
- § 650l BGB-Widerruf nicht für beurkundete Bauträgerverträge annehmen.
- § 650m Abs. 1 BGB nicht als Bauträger-Hauptregel nutzen; Abs. 2 bleibt relevant.
- Baugruppen-GbR nicht mit MaBV-Ratenplan prüfen.
- Beweislast-/Empfangsbestätigung mit § 309 Nr. 12 lit. a/b BGB, nicht mit § 309 Nr. 15 BGB begründen.
- Schlussrate trotz offener Außenanlagen/Protokollmängel nicht vorschnell fällig stellen.
- Rücktritt nicht ohne Vormerkungs- und Insolvenzfolgen empfehlen.

## Ausgabe

Am Ende jeder Analyse: geprüfte Normen, verifizierte Entscheidungen, ungeklärte Prüfhinweise, bewusst nicht verwendete Fundstellen.
