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name: rechtsschutz-deckungszusage-erfolgsaussicht
title: 'Rechtsschutz: Deckungszusage und Stichentscheid'
description: 'Für Rechtsschutz: Deckungszusage und Stichentscheid: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/versicherungsrecht/skills/rechtsschutz-deckungszusage-erfolgsaussicht
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: insurance
language: de
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# Rechtsschutz: Deckungszusage und Stichentscheid

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Normenanker

Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:

- `§ 1 VVG` — Versicherungsvertrag.
- `§ 19 VVG` — vorvertragliche Anzeigepflicht.
- `§ 28 VVG` — Obliegenheitsverletzung.
- `§ 86 VVG` — Legalzession.
- `§ 100 VVG` — Haftpflichtversicherung.
- `§ 115 VVG` — Direktanspruch.
- `§ 193 VVG` — Krankenversicherungspflicht.
- `§ 1 VAG` — Anwendungsbereich Versicherungsaufsicht.
- `§ 294 VAG` — Missstandsaufsicht.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
VVG §§ 125–129, besonders § 128; ARB; RVG; ZPO.

## Red Flags

- Versicherungsfall falsch datiert
- Vorvertraglichkeit nicht geprüft
- Stichentscheid zu spät
- Kostenpositionen unvollständig

## Anschluss-Skills

- rechtsschutz-vorvertraglichkeit-schadenereignis
- rechtsschutz-erfolgsaussicht-mutwilligkeit
