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description: "Tatbestand, Beweis und Belegaufbau im gewerblichen Rechtsschutz: Wie IP-Verletzungen tatbestandsmäßig erfasst, Beweise gesichert und Belege für Abmahnung, EV und Klage aufbereitet werden. Checklisten für Marke, Patent, UWG und Urheberrecht im Gewerblicher Rechtsschutz."
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# Spezial: Tatbestand, Beweis und Belegaufbau im IP-Recht

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Zweck und Mandatsbezug

Behandelt die **tatbestandsmäßige Erfassung und Beweissicherung** bei IP-Verletzungen – die Grundlage für jede Abmahnung, jeden EV-Antrag und jede Klage. Wer gut belegt, gewinnt; wer Tatbestandsmerkmale nicht präzise erfasst, riskiert Zurückweisung des Antrags, Kostenfolgen und Verlust des Verfahrens.

Mandatsbezug: Anwalt hat Mandantenhinweis auf Verletzung; muss jetzt strukturiert den Tatbestand erfassen und Beweise sichern. Oder: EV-Antrag wird vorbereitet; Glaubhaftmachungspaket muss vollständig sein.

## Grundstruktur: Tatbestand im IP-Recht

### Allgemeines Prüfungsschema

Jede IP-Verletzung folgt demselben Grundschema:

1. **Schutzrecht:** Besteht, ist valide, gehört dem Antragsteller.
2. **Verletzungshandlung:** Tatbestandsmäßige Handlung des Verletzers.
3. **Keine Einwilligung / Lizenz:** Handlung ohne Erlaubnis des Schutzrechtsinhabers.
4. **Zurechnung:** Täterschaft oder Teilnahme des Verletzers.
5. **Kein Rechtfertigungsgrund:** Keine Erschöpfung, kein Schranken, keine Ausnahme.

## Tatbestandschecklisten nach Rechtsgebiet

### Markenrecht – § 14 Abs. 2 MarkenG

**Schutzrecht:**
- [ ] Marke eingetragen beim DPMA/EUIPO? Registerauszug mit aktuellem Datum?
- [ ] Anmelder = Kläger/Antragsteller oder exklusiver Lizenznehmer mit Klagerecht?
- [ ] Schutzdauer nicht abgelaufen? Jahresgebühren/Verlängerungsgebühren bezahlt?
- [ ] Keine Löschungsklage anhängig?

**Verletzungshandlung:**
- [ ] Zeichen des Verletzers identifiziert (Screenshot, Produktphoto, Werbematerial)?
- [ ] Verletzungshandlung nach § 14 Abs. 3 MarkenG (Anbringen, Anbieten, Einführen...)?
- [ ] Benutzt im geschäftlichen Verkehr (nicht privat)?
- [ ] Benutzt für Waren/Dienstleistungen (nicht dekorativ)?

**Ähnlichkeit:**
- [ ] Zeichenähnlichkeit (schriftbildlich, klanglich, begrifflich)?
- [ ] Warenähnlichkeit (Canon-Kriterien)?
- [ ] Verwechslungsgefahr im Rahmen der Gesamtabwägung?

### Patentrecht – § 9 PatG

**Schutzrecht:**
- [ ] Patent eingetragen, Patentschrift mit Ansprüchen vorhanden?
- [ ] Patent noch in Kraft? Jahresgebühren bezahlt?
- [ ] Kein Einspruchsverfahren oder Nichtigkeitsklage mit aufschiebender Wirkung?
- [ ] Kläger ist Inhaber oder exklusiver Lizenznehmer?

**Verletzungshandlung:**
- [ ] Alle Merkmale des Hauptanspruchs im Verletzungsobjekt?
- [ ] Wortsinngemäß oder äquivalent?
- [ ] Verletzungshandlung nach § 9 PatG: Herstellen, Anbieten, in Verkehr bringen, Gebrauchen, Einführen?
- [ ] Im Inland (Deutschland) oder im Schutzland (EP-Patent)?

**Kein Rechtfertigungsgrund:**
- [ ] Kein Vorbenutzungsrecht (§ 12 PatG)?
- [ ] Keine Forschungsausnahme (§ 11 Nr. 2 PatG)?
- [ ] Keine Erschöpfung (§ 10a PatG)?

### UWG – §§ 3, 5, 8 UWG

**Anspruchsberechtigung:**
- [ ] Mitbewerbereigenschaft: Mandant und Verletzer stehen in Wettbewerbsverhältnis?
- [ ] Oder: Klageberechtigter Verband (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG)?

**Verletzungshandlung:**
- [ ] Geschäftliche Handlung des Verletzers (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG)?
- [ ] Tatbestand: Irreführung (§ 5), Unterlassen (§ 5a), Rechtsbruch (§ 3a), Nachahmung (§ 4 Nr. 3)?
- [ ] Spürbarkeit (§ 3 Abs. 1 UWG)?

**Verletzungsbeleg:**
- [ ] Screenshot mit vollständiger URL, sichtbares Datum?
- [ ] Testkauf mit Beleg?
- [ ] Werbematerial (Flyer, Katalog, E-Mail)?

### Urheberrecht – §§ 97, 97a UrhG

**Schutzrecht:**
- [ ] Werkart: Text, Musik, Bild, Software, Film, Datenbankwerk?
- [ ] Schöpfungshöhe ausreichend (§ 2 Abs. 2 UrhG)?
- [ ] Urheber = Kläger oder Lizenznehmer mit Klagerecht?
- [ ] Schutzdauer: 70 Jahre p.m.a. (§ 64 UrhG) noch nicht abgelaufen?

**Verletzungshandlung:**
- [ ] Konkrete Verletzungshandlung: § 16 (Vervielfältigung), § 17 (Verbreitung), § 19a (Zugänglichmachung)?
- [ ] Ohne Einwilligung oder gesetzliche Schranke (§§ 44a ff. UrhG)?
- [ ] Nachweis der Identität oder substantiellen Ähnlichkeit?

## Beweissicherung: Technisches Vorgehen

### Screenshots als Beweismittel

- [ ] Vollständige URL in der Adressleiste sichtbar.
- [ ] Datum und Uhrzeit durch Betriebssystemuhr oder manuelle Notiz dokumentiert.
- [ ] Metadaten (EXIF) des Screenshots erhalten (nicht bearbeitet).
- [ ] Alternativ: Wayback Machine (archive.org) für zeitgestempelte Kopie.
- [ ] Bei Online-Shop: Screenshot des Angebots + Bestellseite.

### Testkauf

- [ ] Kaufbeleg / Quittung mit Datum, Verkäufer, Warenbezeichnung.
- [ ] Produkt selbst aufbewahren (Beweismittel für Gericht).
- [ ] Fotodokumentation des Produkts: Markierung, Verpackung, Produktbeschreibung.

### Eidesstattliche Versicherung

- [ ] Datum der Erstkenntnis.
- [ ] Wie die Verletzung entdeckt wurde.
- [ ] Zusammenfassung der Tatsachen des Verletzungsvorgangs.
- [ ] Bestätigung der Richtigkeit aller Anlagen.

## Belegpaket für EV-Antrag (Checkliste)

| Beleg | Zweck | Status |
|---|---|---|
| Registerauszug DPMA/EUIPO | Schutzrecht valide | [ ] |
| Screenshot Verletzung + URL + Datum | Verletzungshandlung belegt | [ ] |
| Eidesstattliche Versicherung | Glaubhaftmachung § 920 ZPO | [ ] |
| Testkauf mit Beleg (falls zutreffend) | Beweis Verletzungsprodukt | [ ] |
| Abmahnschreiben (falls vorhanden) | Reaktion der Gegenseite | [ ] |
| Vollstreckbare Ausfertigung EV (nach Erlass) | Vollzug § 929 ZPO | [ ] |

## Quellenregel

- [§ 14 MarkenG – dejure.org](https://dejure.org/gesetze/MarkenG/14.html)
- [§ 9 PatG – dejure.org](https://dejure.org/gesetze/PatG/9.html)
- [§ 97 UrhG – dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UrhG/97.html)
- [§ 8 UWG – dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UWG/8.html)
- Rechtsprechung zur Glaubhaftmachung: BGH auf [bgh.de](https://www.bundesgerichtshof.de); keine BeckRS-Blindzitate.

## Anschluss-Skills

- `spezial-klausel-beweislast-und-darlegungslast` – Beweislastverteilung
- `gewr-einstweilige-verfuegung-eilverfahren-spezial` – EV-Antrag
- `verletzungs-triage` – Erstentscheidung IP-Verletzung
- `spezial-freedom-schriftsatz-brief-und-memo-bausteine` – Schriftsatz-Bausteine
