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name: registrierungspflicht-schenkungen-sponsoring
description: "Prüft § 2 Abs. 1 LobbyRG: regelmäßig, auf Dauer, geschäftsmäßig für Dritte, mehr als 30 Kontakte in drei Monaten, Gegenleistung oder Auftrag. Output Pflichtampel im Lobbyregister Bundestag."
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# Registrierungspflicht und Schwellen

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: § 3 LobbyRG Eintragung vor erster Interessenvertretung, § 5 LobbyRG jährliche Aktualisierung, Berichtspflicht ggf. innerhalb 3 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres.
- Tragende Normen verifizieren: LobbyRG §§ 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8 (i.d.F. Reform 2024), Verhaltenskodex Lobbyregister, GOBT, BGleiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Interessenvertreter, Bundestagsverwaltung (Lobbyregisterstelle), Geschäftsstelle, registrierte Verbände, Bundesregierung (zweiter Registerteil).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Lobbyregistereintrag, Verhaltenskodex-Bestätigung, Tätigkeitsbericht, Hausausweisantrag, Finanzangaben, Verbandsmitgliederliste — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Gefuehrter Ablauf

1. Sachverhalt in einem Satz zusammenfassen: Wer will mit wem worueber sprechen oder hat bereits gehandelt?
2. Offizielle Quelle und Rechtsstand nennen: LobbyRG, Lobbyregister-FAQ, Handbuch oder Verhaltenskodex.
3. Die folgenden Leitfragen nacheinander stellen und fehlende Angaben als offene Punkte markieren.
4. Ergebnis nicht als Rechtsrat ausgeben, sondern als prueffaehige Arbeitsunterlage mit Annahmen, Belegen und naechster Portalaktion.

## Leitfragen

1. Wie oft und seit wann wird Interessenvertretung betrieben?
2. Wird für Dritte oder gegen Gegenleistung gehandelt?
3. Wie viele unterschiedliche Kontakte gab es in den letzten drei Monaten?

## Rechtsstand 2026

Reformfassung LobbyRG durch Gesetz zur Aenderung des Lobbyregistergesetzes vom 15.01.2024 (BGBl. I 2024, in Kraft 01.03.2024). Reformiert wurden unter anderem § 2 (Anwendungsbereich, einschliesslich Referatsleiterebene), § 3 (Eintragspflichtige Angaben, jetzt mit konkreten Regelungsvorhaben, betroffenen Bereichen und Upload von Stellungnahmen und Gutachten von grundsaetzlicher Bedeutung) und § 5 (Verhaltenskodex).

## Quellenanker

- LobbyRG (konsolidierte Fassung 2024): https://www.bundestag.de/resource/blob/991838/Konsolidierte-Fassung-LobbyRG-2024.pdf
- LobbyRG bei gesetze-im-internet: https://www.gesetze-im-internet.de/lobbyrg/BJNR081800021.html
- Lobbyregister FAQ: https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/informationen-für-interessenvertreter-863572
- Handbuch: https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/handbuch
- Leitplanken: ../../references/lobbyregister-leitplanken.md

## Qualitaetsgate

- Pflichtgrund, Ausnahme und freiwillige Registrierung werden getrennt.
- Jede Frist bekommt Triggerdatum, Verantwortliche und Wiedervorlage.
- Jede Portalangabe bekommt Quelle, Freigabe und offenen Pruefpunkt.
- Unsichere Rechts- oder Tatsachenfragen werden nicht geglaettet, sondern sichtbar markiert.
