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name: richterdienstgericht-rechtswegabgrenzung
description: "Richterdienstgerichte und Rechtsweg: DRiG, Landesrichterrecht, Dienstaufsichtsmaßnahme, Statusstreit, Beurteilung, Beihilfe, Versorgung, Präsidium und Verwaltungsgerichtsbarkeit trennen im Beamtenrecht."
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# Richterdienstgericht oder Verwaltungsgericht?

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen.
- Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Problem

Nicht jeder Streit eines Richters gehört zum Richterdienstgericht. Nicht jeder Streit über Dienstaufsicht gehört zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Kläre den Rechtsweg, bevor ein Schriftsatz entsteht.

## Entscheidungsbaum

1. Geht es um einen Eingriff in richterliche Unabhängigkeit?
 - Dann Richterdienstgericht prüfen.
2. Geht es um Status, Ernennung, Versetzung, Entlassung, Disziplinarrecht?
 - Spezialzuständigkeiten nach DRiG/Landesrichtergesetz prüfen.
3. Geht es um Beihilfe, Besoldung, Versorgung, Reisekosten?
 - Häufig Verwaltungsgerichtsbarkeit, aber Landesrecht prüfen.
4. Geht es um Geschäftsverteilung?
 - Präsidialverfassung, gesetzlicher Richter, konkretes Verfahren und Rechtsschutzlage trennen.
5. Geht es um Beurteilung/Beförderung?
 - Art. 33 Abs. 2 GG, Präsidialrat/Richterwahlausschuss und Rechtsweg prüfen.

## Intake

- Bundesrichter oder Landesrichter?
- Gerichtsbarkeit und Bundesland.
- Maßnahme und Datum.
- Gibt es Rechtsbehelfsbelehrung?
- Wurde Präsidium, Präsidialrat oder Richterrat beteiligt?
- Ziel: Aufhebung, Feststellung, Unterlassung, Beförderung, Akteneinsicht?

## Warnung

Der Skill darf keine pauschalen Aussagen wie „Richter gehen immer zum Richterdienstgericht" ausgeben. Maßgeblich ist die konkrete Maßnahme und das jeweilige Bundes-/Landesrichterrecht.
