---
name: richtlinien-update-zyklus
description: "Festlegung eines Prüfintervalls für KI-Nutzungsrichtlinien — alle sechs Monate oder bei wesentlichen Rechtsentwicklungen — mit Triggerliste: neue BRAK- und DAV-Stellungnahmen, KI-VO-Durchführungsrechtsakte sowie relevante Gerichtsentscheidungen."
---

# Richtlinien-Update-Zyklus

Eine KI-Nutzungsrichtlinie ist kein statisches Dokument. Die KI-Technologie entwickelt sich in einem Tempo, das berufsrechtliche und datenschutzrechtliche Einschätzungen rasch überholen kann. Gleichzeitig entstehen neue Regulierungsebenen (KI-VO-Durchführungsrechtsakte, nationale Umsetzungsgesetze) und neue Gerichtsentscheidungen. Dieser Skill legt einen strukturierten Update-Zyklus fest, der sicherstellt, dass die Richtlinie stets aktuell bleibt.

## Rechtlicher Hintergrund

Art. 4 KI-VO: KI-Kompetenz muss auf dem aktuellen Stand gehalten werden — was eine aktuelle Richtlinie voraussetzt. Art. 5 Abs. 2 DSGVO: Rechenschaftspflicht erfordert, dass die getroffenen Maßnahmen dem aktuellen Stand entsprechen. § 43 BRAO: Gewissenhaftigkeit umfasst die laufende Anpassung der Kanzlei-Compliance an neue Rechtsentwicklungen. BRAK-Hinweise 12/2024 und DAV-Stellungnahme 32/2025 werden fortgeschrieben. Die KI-VO wird durch Durchführungsrechtsakte und Leitlinien des EU-KI-Büros konkretisiert (Art. 113 KI-VO enthält den Inkrafttreten-Stufenplan).

## Vorgehen

1. **Reguläres Halbjahres-Review**: Alle sechs Monate überprüfen, ob neue Entwicklungen (neue Rechtsprechung, neue BRAK/DAV-Stellungnahmen, neue KI-VO-Akte) eine Anpassung erfordern.
2. **Event-getriggerte Updates**: Bei bestimmten Ereignissen (Trigger-Liste) wird die Richtlinie unmittelbar angepasst, ohne das nächste reguläre Review abzuwarten.
3. **Verantwortliche Person benennen**: Eine Person (z.B. Datenschutzbeauftragter, Berufsrechtsbeauftragter oder Partnerkreis-Mitglied) ist für den Update-Zyklus verantwortlich.
4. **Änderungshistorie führen**: Jede Version der Richtlinie mit Datum, geändertem Inhalt und Grund der Änderung dokumentieren.
5. **Kommunikation bei Updates**: Alle Mitarbeitenden über wesentliche Änderungen informieren; bei grundlegenden Änderungen erneute Schulung durchführen.
6. **Inkrafttretungs-Übersicht KI-VO**: Zeitplan für relevante KI-VO-Bestimmungen im Blick behalten (z.B. Hochrisiko-Personalwesen: 2. August 2026).

## Vorlagentext / Bausteine

**Trigger-Liste für sofortigen Richtlinien-Update:**

☐ Neue BRAK-Hinweise oder DAV-Stellungnahmen zum KI-Einsatz in der Anwaltschaft
☐ Neue BGH- oder OLG-Entscheidungen zur Haftung bei KI-Nutzung in anwaltlichen Schriftsätzen
☐ Neue KI-VO-Durchführungsrechtsakte oder Leitlinien des EU-KI-Büros
☐ Wesentliche EuGH-Entscheidungen zum Datenschutz im KI-Kontext
☐ Neue Entscheidungen von Datenschutzbehörden zu konkreten KI-Anbietern (z.B. Untersagungen)
☐ Änderung der genutzten KI-Dienstleister (neue AVV und § 43e-Vereinbarungen erforderlich)
☐ Wesentliche Änderungen der AGB oder Datenschutzrichtlinien genutzter KI-Anbieter
☐ Neue Gerichtsentscheidungen zum RDG oder AGG im KI-Kontext
☐ Änderungen des EU-US Data Privacy Framework oder Schrems-III-Entscheidung des EuGH
☐ Inkrafttreten neuer KI-VO-Bestimmungen (nächstes Datum: 2. August 2026)

**Baustein Versionshistorie:**

| Version | Stand | Verantwortliche Person | Wesentliche Änderungen |
|---|---|---|---|
| 1.0 | [Monat/Jahr] | [Name] | Erstversion |
| 1.1 | [Monat/Jahr] | [Name] | [Beschreibung] |

**Baustein Kommunikationspflicht:**
Über Änderungen der KI-Nutzungsrichtlinie werden alle Mitarbeitenden innerhalb von zwei Wochen nach dem Update informiert. Bei wesentlichen Änderungen (neue Verbote, neue Pflichten) ist eine Kurzschulung durchzuführen; die Teilnahme ist zu dokumentieren.

## Hinweise zur Aktualisierung

Dieser Skill selbst ist Teil des Update-Zyklus: Falls neue EU-Zeitpläne oder Inkrafttreten-Daten für KI-VO-Bestimmungen bekannt werden, ist die Trigger-Liste entsprechend anzupassen.
