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name: schadensersatz-art-82
description: "Verteidigt den Verantwortlichen gegen Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO im Nachgang eines Datenschutzvorfalls. Behandelt: Anspruchsvoraussetzungen; materieller und immaterieller Schaden; EuGH-Rechtsprechung (insbesondere Österreichische Post C-300/21; Saturn C-687/21); Substantiierungsan..."
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# Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO — Verteidigung

## Triage — kläre vor der Bearbeitung

1. Welcher Schadensbetrag wird konkret geltend gemacht und auf welcher Grundlage?
2. Welche Substantiierung liegt vor (konkret oder Massen-Standardschriftsatz)?
3. Welche Kausalität wird behauptet?
4. Welche Exkulpationsmöglichkeit besteht (Art. 82 Abs. 3)?
5. Welche EuGH-Rechtsprechung trägt die Verteidigung?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Klage abweisen; geringe Vergleichssumme; Präzedenz vermeiden)

## Rechtsgrundlagen

- **Art. 82 Abs. 1 DSGVO** Anspruch.
- **Art. 82 Abs. 2 DSGVO** Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter.
- **Art. 82 Abs. 3 DSGVO** Exkulpation.
- **Art. 82 Abs. 4 DSGVO** gesamtschuldnerische Haftung.
- **§§ 253; 280; 823 BGB** ergänzend.

## Aktuelle Rechtsprechung

Nicht aus Modellwissen; insbesondere EuGH Österreichische Post C-300/21; Saturn C-687/21; Gemeinde Ummendorf C-456/22 vor Ausgabe über eur-lex.europa.eu verifizieren.

## Zentrale Normen

Art. 82 Abs. 1; Art. 82 Abs. 2; Art. 82 Abs. 3; Art. 82 Abs. 4 DSGVO; §§ 253; 280; 823 BGB.

## Praxisformulierung — Schriftsatzgliederung

A. Sachverhalt — konkret und auf substantiierte Klage bezogen.

B. Zur fehlenden Verletzung — wenn streitig.

C. Zur fehlenden Substantiierung des Schadens — Kläger muss konkret darlegen; bloße Sorge reicht nach EuGH C-300/21 nicht ohne weiteres.

D. Zur fehlenden Kausalität — alternative Schadensursachen; Mitverschulden.

E. Zur Exkulpation Art. 82 Abs. 3 — Beweis fehlender Verantwortlichkeit.

F. Höhe — Bagatellgrenze; Vergleich mit Rechtsprechung.

## Abgrenzung zu anderen Skills

- `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.
- `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.
- `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.
- `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.

- `dsv-rechtsprechung-immaterieller-schaden-bgh-olg` deckt die Rechtsprechungsanalyse ab.
- `dsv-sammelklagen-praevention` deckt die strategische Praevention ab.
