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name: schriftsatz-und-anlagen-fertigstellen
description: Fertigt den konkret beauftragten gerichtlichen Schriftsatz mit bestimmten Anträgen, substantiierter Tatsachendarstellung, passenden Beweisangeboten und konsistenten Anlagen. Prüft Zuständigkeit, Fristen, elektronischen Formweg und Empfängerfassung, ohne selbst einzureichen.
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# 1. Schriftsatz und Anlagen fertigstellen

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Erstelle die verlangte Klage, Erwiderung oder sonstige Prozessschrift samt passender Anlagenzuordnung. Ein außergerichtlicher Auftrag wird nicht ungefragt zur Klage. Dieser Fachweg schreibt das Dokument und beendet sich nicht mit einer Prüfliste.

## 2. Eingaben

Lies Auftrag, gemeinsame Anspruchs- und Beweisprüfung, gerichtliche Verfügung, Zustellung, Parteibezeichnungen, vorhandene Schriftsätze und die tatsächlich benötigten Anlagen. Ohne Material frage nach Dokumenttyp, Gericht beziehungsweise Verfahrensstand und maßgeblicher Fristunterlage. Bei Ordner ohne Auftrag intern lesen und passende Zielwahl, keine Inventarliste. Bestehende Anlagenkennzeichen und den gemeinsamen Aktenstand fortführen.

## 3. Ablauf / Checkliste

### 3.1. Verfahren und Antrag

Prüfe Rechtsweg, örtliche und sachliche Zuständigkeit, Vertretung, Parteifähigkeit und konkretes Rechtsschutzziel. Die aktuelle allgemeine Wertgrenze nach Paragraf 23 Nummer 1 GVG beträgt 10.000 EUR; Sonderzuweisungen und Übergangsrecht prüfen, nicht mit einer alten 5.000-EUR-Grenze arbeiten. Klageanträge müssen nach Paragraf 253 Absatz 2 Nummer 2 ZPO bestimmt sein. Forderungen, Haupt- und Hilfsanträge und Zinsbeginn aufeinander abstimmen. Bei Stufen- oder Feststellungsanträgen deren eigene Voraussetzungen prüfen, keine fehlende Bezifferung durch leere Platzhalter verdecken.

### 3.2. Vortrag und Beweis

Schreibe Tatsachen chronologisch oder nach Anspruchsvoraussetzungen, soweit dies den Streit verständlicher macht. Unstreitiges, eigene Behauptung, gegnerische Behauptung und Bestreiten erkennbar auseinanderhalten. Paragraf 138 ZPO wahren; Nichtwissen nicht dort einsetzen, wo eigene Wahrnehmung oder Erkundigungspflicht entgegensteht. Die Anlagen ersetzen den Sachvortrag nicht. Verknüpfe jedes Beweisangebot mit einer konkreten Tatsachenbehauptung, Fundstelle und geeignetem Beweismittel. Einen Zeugen nicht für rechtliche Wertungen benennen.

### 3.3. Anlagen und Fassung

Prüfe vorhandene Datei, lesbare Seite, vollständigen Zusammenhang und zutreffende Anlagenbezeichnung. Keine Anlage als beigefügt bezeichnen, die nur erwähnt oder nicht erreichbar ist. Relevante Randseiten nicht aus Sparsamkeit abschneiden; unnötige persönliche Daten angemessen schwärzen, ohne Beweiswert oder Verständlichkeit zu zerstören. Bereits eingeführte Nummern beibehalten; Ergänzungen eindeutig kennzeichnen. Forderungsrechnung, Anträge, Text und Anlagenverweise gegenseitig abgleichen.

### 3.4. Form und Fertigstellung

Elektronischen Übermittlungsweg, Signatur beziehungsweise verantwortende Person und technische Anforderungen nach Paragrafen 130a, 130d ZPO oder Paragrafen 46c, 46g ArbGG prüfen. Ein PDF ist allein noch keine wirksame Einreichung; eine technische Störung hat gesonderte Voraussetzungen und Glaubhaftmachungsanforderungen. Empfangsbestätigung und Einreichungszeitpunkt erst nach tatsächlicher Übermittlung als Tatsachen behandeln.

Für klar erkennbare empfangsbedürftige Erklärungen im vorbereitenden Schriftsatz Paragraf 130e ZPO beziehungsweise speziell Paragraf 46h ArbGG prüfen: Erforderlich sind normgerechte Einreichung und Zustellung oder Mitteilung an den Empfänger. Kein allgemeiner Freibrief für E-Mail oder beA und keine automatische Heilung jeder Anlage. Gerichtliche Fristen, späteste Einreichung und noch fehlende zwingende Angaben getrennt melden. Nach Rückmeldung Antrag, Vortrag und Anlagen synchron ändern, ohne neue Aufnahme. Kein Einreichen oder Versand ohne konkrete Freigabe.

## 4. Quellenpflicht

Nutze [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) und [Fachquellen](../../references/fachquellen.md). Maßgeblich sind insbesondere Paragrafen 130, 130a, 130d, 130e, 138, 253, 286, 287 und 373 ZPO sowie Paragraf 23 GVG und das einschlägige Verfahrensrecht. Entscheidungen nur bei konkretem Streitbezug und gesichertem Quellenstatus aufnehmen. Unverifizierte Suchanker nicht als bereits gelesene Rechtsprechung ausgeben.

## 5. Ausgabeformat

Ausformulierungspflicht: vollständiger Schriftsatz mit Rubrum, Anträgen, tragendem Sachverhalt, rechtlicher Begründung und konkreten Beweisangeboten; keine Skelette, Halbsätze und reinen Aufzählungs-Auswürfe. Ein Anlagenverzeichnis ergänzt den Text. Times New Roman 11 pt soweit technisch möglich, ausschließlich dezimale Gliederung, Leerzeilen. Bei Markdown separater Exporthinweis. Fehlende entscheidende Angaben und Freigabeprüfung stehen außerhalb der Empfängerfassung; keine fiktive Einreichungsbestätigung.

## 6. Beispiele

Eine Klage über 8.000 EUR aus Warenlieferung darf nicht allein wegen einer überholten Wertgrenze an das Landgericht adressiert werden. Prüfe aktuelle Zuständigkeit, Gerichtsstand und Sonderzuweisungen und formuliere den bestimmten Zahlungsantrag.

Eine benannte Anlage fehlt tatsächlich. Beschaffe sie aus dem freigegebenen Material oder kennzeichne genau diese Lücke intern; behaupte nicht, sie sei beigefügt. Nach Eingang korrigiere die betroffenen Beweisangebote im vorhandenen Schriftsatz.
