---
name: schwerbehinderte-bewerber-165-sgb-9
description: "Skill zur Pruefung der Pflichten oeffentlicher Arbeitgeber bei Bewerbungen schwerbehinderter Menschen nach § 165 SGB IX. Klaert Einladungspflicht zum Vorstellungsgespraech Pruefpflicht bei interner Besetzung Beruecksichtigung der Eignung Sonderfall offensichtlich fachlich ungeeignet Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach §§ 178 179 SGB IX und die Indizwirkung von Verstoessen im AGG-Entschaedigungsprozess. Liefert Pruefraster Schriftsatzbausteine fuer Eilantrag Entschaedigungsforderung und Konkurrentenklage."
---

# Schwerbehinderte Bewerber im oeffentlichen Dienst — § 165 SGB IX

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Skill fuer schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber im oeffentlichen Dienst. Klaert die zwingenden Verfahrenspflichten der oeffentlichen Arbeitgeber, insbesondere die Einladungspflicht und das Zusammenwirken mit Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellungsbeauftragten.

## 2. Eingaben

- Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid
- Datum der Bewerbung
- Stellenausschreibung
- Akteneinsicht (Auswahlvermerk)
- Information ueber Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
- Absageschreiben

## 3. Ablauf / Checkliste

### a) Einladungspflicht
- § 165 Satz 3 SGB IX: Oeffentliche Arbeitgeber muessen schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespraech einladen, es sei denn, die fachliche Eignung fehlt offensichtlich. "Offensichtlich" eng auszulegen.
- Bei Konzentrationsbewerbungen ueber zentrale Stellen sind die Pflichten nicht gemindert.

### b) Interne Besetzung
- § 165 Sätze 1 und 2 SGB IX: vor externer Ausschreibung Pruefpflicht, ob die Stelle intern mit schwerbehinderten Personen besetzt werden kann (Vermittlungsvorschlag der Bundesagentur fuer Arbeit; interner Aufruf).

### c) Beteiligung Schwerbehindertenvertretung
- § 178 Abs. 2 SGB IX: Unterrichtungs- und Anhoerungsrecht in allen Angelegenheiten, die Schwerbehinderte betreffen, einschliesslich Bewerbungen.
- § 179 SGB IX Behinderungen der Vertrauensperson sanktioniert.
- Verstoss = Verfahrensfehler mit Indizwirkung fuer Diskriminierung.

### d) Eignung
- Schwerbehinderung als solche ist kein Eignungsmangel.
- Eignungsdefizit ist konkret und nachvollziehbar zu begruenden.

### e) Folgen von Verstoessen
- AGG-Entschaedigungsanspruch wegen vermuteter Diskriminierung (§ 22 AGG, § 15 Abs. 2 AGG).
- Bewerbungsverfahrensanspruch verletzt; Anfechtung der Auswahlentscheidung; Konkurrenteneilantrag.

## 4. Quellenpflicht

- Normen: §§ 151, 165, 178, 179 SGB IX; §§ 1, 6, 15, 22 AGG; Art. 33 Abs. 2 GG.
- BAG zu § 165 SGB IX (frueher § 82 SGB IX) — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle.
- Zitierregeln: `beamtenrecht/references/QUELLEN.md`; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.

## 5. Ausgabeformat

- Pruefraster Verfahrenspflichten oeffentlicher Arbeitgeber.
- AGG-Entschaedigungsschreiben.
- Konkurrenteneilantrag.

## 6. Verifizierte Quellenanker

- Art. 33 Abs. 2 GG: Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
- Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG und Art. 70 GG: Statusrechtliche Bundeskompetenz, Laufbahn/Besoldung/Versorgung der Länder grundsätzlich Landesrecht.
- BeamtStG und BBG immer nach Dienstherr trennen; Landesbeamtengesetz und Beurteilungsrichtlinien live prüfen.
- BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15 als verifizierter Anker zu Art. 33 Abs. 2 GG und Eignungsanforderungen bei Höchstaltersgrenzen.
- Für Spezialfragen der dienstlichen Beurteilung, Anlassbeurteilung, Binnendifferenzierung und Auswahlgespräch keine privaten Datenbankzitate verwenden; konkrete Rechtsprechung nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle.

## 7. Beispiel (Kurzfassung)

Mandant Grad der Behinderung 60 bewirbt sich auf A12-Stelle im Bundesministerium. Wird nicht zum Vorstellungsgespraech eingeladen; Absage ohne Begruendung. Skill liefert Indizienanalyse, AGG-Entschaedigungsschreiben mit Zwei-Monats-Frist und Begruendung des Anordnungsanspruchs fuer Eilantrag.
