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# Sektorenvergabe nach SektVO durchfuehren und angreifen: Sektorenauftraggeber Wasser/Energie/Verkehr/Post oder Bieter will SektVO-konformes Verfahren oder Ruege


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die vergaberechtlich einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Sektorenvergabe nach SektVO durchfuehren und angreifen: Sektorenauftraggeber Wasser/Energie/Verkehr/Post oder Bieter will SektVO-konformes Verfahren oder Ruege. Normen: §§ 100-104 GWB (Sektorenauftraggeber), SektVO, RL 2014/25/EU. Prüfraster: Sektorenauftraggeberbegriff § 100 GWB, ausschliesslicher/besonderer Recht, Schwellenwert EUR 432000 ab 01.01.2026, Verfahrenswahl § 13 SektVO, Verhandlungsspielraum, Praequalifikation § 48 SektVO. Output Verfahrensentwurf, Prüfvermerk Verfahrenswahl. Abgrenzung: Allgemein VgV siehe fachanwalt-vergaberecht-orientierung; Konzessionen siehe fachanwalt-vergaberecht-konzessionsvergabe-konzvgv.

### Sektorenvergabe (SektVO)

## Einstieg
1. Taetigkeitsbereich: Wasser, Energie (Gas, Waerme, Elektrizitaet), Verkehr (Bus, Bahn, Hafen, Flughafen), Postdienste?
2. Rechtsform und Eigentuemerschaft (öffentlicher Auftraggeber, öffentliches Unternehmen, Privatunternehmen mit besonderen oder ausschliesslichen Rechten)?
3. Auftragswert oberhalb EUR 432000 (LD/DL) oder EUR 5404000 (Bau) ab 01.01.2026?
4. Gemischte Auftraege (sektorenfremd + sektorenbezogen)?
5. Bekanntmachung bereits erfolgt?

## Prüfraster
### Sektorenauftraggeber § 100 GWB
- Oeffentlicher Auftraggeber im Sektorenbereich, oder
- Oeffentliches Unternehmen (beherrschender Einfluss durch öffentliche Hand), oder
- Privatunternehmen, dem besondere oder ausschliessliche Rechte verliehen wurden (z. B. Konzessionen, Genehmigungen).

### Sektorentaetigkeit §§ 102 ff. GWB
- Gas/Waerme: Bereitstellung fester Netze.
- Elektrizitaet: Erzeugung, Fortleitung, Verteilung.
- Wasser: Trinkwasserversorgung.
- Verkehr: öffentlicher Personenverkehr, Flug-, See-, Binnenhaefen.
- Post: Postdienste i. S. Postdienste-RL.

### Verfahrenswahl § 13 SektVO
- Offenes Verfahren, nicht-offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren mit TW, wettbewerblicher Dialog, Innovationspartnerschaft.
- Verhandlungsverfahren ohne TW in den Faellen § 14 SektVO.
- Mehr Flexibilitaet als VgV: Verhandlungsverfahren mit TW ohne zusaetzliche Voraussetzungen.

### Praequalifikation § 48 SektVO
- Bieterlisten/Praequalifikation möglich; Anforderungen objektiv, transparent, diskriminierungsfrei.

### Wertung § 31 SektVO
- Wirtschaftlichstes Angebot, Lebenszykluskosten zulässig (§ 32 SektVO).
- Strategische soziale/oekologische Kriterien.

## Schnittstellen
- Sektorenvergabe-RL 2014/25/EU.
- Konzessionen in Sektoren -> KonzVgV.
- Verteidigung und Sicherheit -> VSVgV.
- Sektorenfremde Auftraege desselben Auftraggebers -> VgV.

## Typische Fehler
- Sektorenauftraggeber wendet faelschlich VgV an (schliesst Verhandlungsspielraum unnoetig ein).
- VgV-Auftraggeber wendet SektVO an, obwohl Auftrag nicht sektorenbezogen.
- Schwellenwert verwechselt (EUR 432000 vs. EUR 216000/140000).
- Praequalifikationsbedingungen diskriminierend.

## Vergabe-Workbench-Boost v61.2

- Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
- Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
- Für Anfaenger: erklaere `Ruge`, `Nachpruefung`, `Stillhaltefrist`, `Eignung`, `Zuschlag`, `Auftragswert` und `Praeklusion` jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
- Für Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
- Prüfe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
- Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
- Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.
