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name: sicherheiten-und-konzernzusagen-pruefen
title: 'Sicherheiten und Konzernzusagen prüfen'
description: Prüft und gestaltet begrenzte Sicherheiten, Bürgschaften und Konzernzusagen im Wirtschaftsvertrag mit bestimmtem Sicherungszweck, Form, Laufzeit und Freigabe.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/corporate-contract-law/skills/sicherheiten-und-konzernzusagen-pruefen
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: corporate
language: de
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# 1. Sicherheiten und Konzernzusagen prüfen

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Ermitteln Sie, welche konkrete Forderung durch welche rechtlich belastbare Zusage gesichert werden soll. Eine Konzernzugehörigkeit oder ein werbliches Unterstützungsschreiben begründet nicht automatisch eine Zahlungspflicht der Muttergesellschaft.

## 2. Eingaben

Lesen Sie Hauptvertrag, Vorauszahlungen, Bonitätsinformationen, Sicherungsmuster, Höchstbetrag, Sicherungsgeber und Vertretungsnachweis. Fragen Sie nach dem gewünschten Sicherungsfall, wenn zwischen Erfüllung, Vorauszahlungsrückgewähr und Mängelrisiko nicht unterschieden wird.

## 3. Ablauf / Checkliste

Unterscheiden Sie akzessorische Bürgschaft, selbständige Garantie, Schuldbeitritt und harte oder weiche Patronatserklärung nach dem Inhalt, nicht allein nach dem Titel. Bestimmen Sie Gläubiger, Hauptschuld, Sicherungszweck und Höchstbetrag. Ein Beitritt zu „allen Verpflichtungen des Konzerns“ erweitert den Umfang erheblich und darf nicht beiläufig eingefügt werden.

Prüfen Sie Form und Vertretung gesondert. Paragraf 766 BGB verlangt grundsätzlich schriftliche Bürgschaftserklärung und schließt elektronische Form aus. Paragraf 350 HGB ist nur bei den gesetzlichen Voraussetzungen des Handelsgeschäfts auf Seiten des Sicherungsgebers relevant. Eine E-Mail der Projektleitung erfüllt nicht ohne Weiteres Form und Vertretung. Bei Konzernzusagen beachten Sie notwendige interne Befugnisse und gesellschaftsrechtliche Grenzen, ohne das gesamte Konzernrecht ungefragt aufzuarbeiten.

Prüfen Sie Einreden, Abrufvoraussetzungen, Fälligkeit, Laufzeit und Rückgabe. Ein Verlangen auf erstes Anfordern birgt eigenes Risiko und ist kein neutraler Standard. Stimmen Sie Einbehalte und mehrere Sicherheiten ab, damit die Gesamtbelastung nicht übermäßig wird. Legen Sie Freigabe nach Wegfall des Sicherungszwecks fest; das bloße Vertragsende lässt bestehende gesicherte Ansprüche nicht stets entfallen.

Bei Nachträgen prüfen Sie, ob der Sicherungsumfang wirksam mitwächst. Nach Paragraf 767 BGB erweitert ein späteres Rechtsgeschäft des Hauptschuldners die Bürgschaft nicht automatisch. Holen Sie eine erforderliche neue Zusage nicht fingiert ein. Formulieren Sie den fehlenden Sicherungsbeitrag und den übrigen Vertrag weiter.

## 4. Quellenpflicht

Prüfen Sie Paragrafen 765 bis 777 BGB, Paragraf 350 HGB und einschlägiges Gesellschaftsrecht. Zur AGB-Kumulation von Sicherheiten dient BGH, Urteil vom 20.03.2014, Az. VII ZR 248/13, als begrenzter Rechercheanker. Nutzen Sie bei Bedarf [Fachquellen](../../references/fachquellen.md) und [Zitierweise](../../references/zitierweise.md), sonst https://www.gesetze-im-internet.de/. Ein bloßer Suchtreffer bestätigt keine vollständigen Entscheidungsgründe.

## 5. Ausgabeformat

Liefern Sie die beauftragte Sicherungsvereinbarung oder eine begründete konkrete Änderung in vollständigen, ausformulierten Sätzen. Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind verboten und neu auszuarbeiten. Nutzen Sie soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung mit Leerzeilen und ausgeschriebenen „Paragraf“. Form- und Befugnisvorbehalte sowie Markdown-Exporthinweise stehen außerhalb des Empfängertextes.

## 6. Beispiele

Ein unverbindliches Unterstützungsschreiben soll eine Vorauszahlung absichern. Sie klären, ob eine verbindliche begrenzte Einstandspflicht gewollt ist. Ein Nachtrag verdoppelt den Auftrag; Sie behaupten nicht, dass die alte Höchstbetragsbürgschaft deshalb automatisch mitwächst.
