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name: slot-pfaendung-planen
description: "Gläubiger will Slots einer Airline pfaenden. Skill prüft VO EWG 95/93 Slot-Nicht-Pfaendbarkeit EuGH C-272/06 und ZPO-Pfaendungsrecht sowie Alternativen und liefert Rechtsgutachten zur Slot-Pfaendbarkeit im Luftrecht Flughafenrecht."
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# Slot – Pfändung planen

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: LuftVG; LuftSiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Mandantenfall

- Gläubiger beantragt Pfändung der Slots einer Airline nach Urteil; Vollstreckungsgericht fragt nach Vollstreckungsgegenstand.
- Insolvenzverwalter prüft ob Slot-Pool-Zuweisung für Insolvenz-Plan genutzt werden kann.
- Airline-Käufer will sicherstellen dass Slots auf ihn übergehen; rechtliche Gestaltungsfrage.

## Erste Schritte

1. Sachverhalt strukturieren: Parteien betroffene Luftfahrzeuge/Einrichtungen beteiligte Behörden und laufende Fristen.
2. Einschlägige Normen identifizieren: VO EWG 95/93 EuGH C-272/06 ZPO InsO LuftVG §§ 27a-27d.
3. Register prüfen: LBA-Luftfahrzeugrolle AG-Braunschweig-Pfandrechtsregister ICAO-Cape-Town-Register je nach Fallrelevanz.
4. Zuständigkeit klären: LBA vs. Landesbehörde vs. EASA vs. Verwaltungsgericht.
5. Fristen sichern: Widerspruch (1 Monat) Klage (1 Monat) Insolvenzantrag (3/6 Wochen).
6. Handlungsbedarf dokumentieren: Ampel-Vermerk mit konkreten nächsten Schritten.

## Rechtsrahmen

VO EWG 95/93 EuGH C-272/06 ZPO InsO LuftVG §§ 27a-27d – die einschlägigen Normen werden je nach Sachverhaltsebene (nationaler Betrieb EU-Recht internationales Recht) herangezogen und zu jedem Normzitat kurz erläutert.

- **LuftVG §§ 6 20 29 31 64**: Genehmigung Betrieb Register Aufsicht.
- **LuftSiG §§ 7-9**: Zuverlässigkeitsüberprüfung Sicherheitsprogramme Aufsicht.
- **EU-VO 1008/2008 Art. 3-9**: Betriebsgenehmigung finanzielle Leistungsfähigkeit Überwachung.
- **Cape Town Convention Art. 2-16**: Internationale Sicherungsinteressen ICAO-Register.
- **LuftFzgG §§ 1-28**: Nationales Pfandrecht Vollstreckung AG Braunschweig.
- **InsO §§ 15a 17-19 47 50**: Insolvenzantragspflicht Gläubigerrechte.
- **VwGO §§ 68 74 80**: Widerspruch Klage aufschiebende Wirkung.
- **VO EWG 95/93 Art. 8**: Historische Slots (Grandfather Rights); Nutzungsquote 80/20.
- **LuftVG § 27a**: Deutsche Koordinierungsstelle (Fluko); Rechtsstellung und Aufgaben.
- **BVerwG Urt. v. 26.01.2012 – 3 C 8.11**: Slot-Entzug als Verwaltungsakt; Rechtsweg VG.

## Prüfraster

1. Ist zuständige Behörde korrekt adressiert?
2. Sind alle Register vollständig abgefragt?
3. Laufen Fristen – sind alle gesichert?
4. Besteht Cape-Town-Registrierung mit IDERA?
5. Ist Insolvenzrisiko bewertet?
6. Sind Sicherheitsauflagen auf Verhältnismäßigkeit geprüft?
7. Ist die 80/20-Nutzungsquote (VO EWG 95/93 Art. 8) im letzten IATA-Season eingehalten?
8. Sind Force-Majeure-Ausnahmen (COVID-Pandemie-Sonderregeln) korrekt beantragt?

## Typische Fallstricke

- Falsche Behörde adressiert; Frist läuft unbemerkt ab.
- Cape-Town-Register nicht abgefragt; internationale Belastungen unerkannt.
- Insolvenzfrühzeichen ignoriert; Antragspflicht ausgelöst ohne Reaktion.
- Sicherheitsauflage als verhältnismäßig hingenommen ohne eigene Prüfung.
- Slot-Rückgabe zu spät angezeigt; keine Waiver-Ausnahme mehr möglich.
- Slot-Übertragung als privatrechtlich behandelt; VO EWG 95/93 erlaubt keine freie Übertragung.

## Vertiefung Pfändungsrecht

Die Pfändung eines Luftfahrzeugs erfordert besondere Vorbereitung:

- **Standortermittlung**: Aktueller Flugplan (ATC) und Flughafenslotbelegung geben Aufschluss über Standort; Abstimmung mit Flughafenoperator nötig.
- **Arrestantrag**: Zuständiges Gericht am Belegenheitsort; Arrestgrund glaubhaft machen.
- **Betriebsunterbrechung**: Pfändung eines Linienflugzeugs löst Betriebsunterbrechung aus; Schadensersatz bei unberechtigtem Arrest.
- **Cape Town Priorität**: Vor Pfändung ICAO-Register prüfen; vorrangige Sicherungsinteressen können Arrest verhindern.

## Quellen

- LuftVG: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/BJNR006810922.html
- Cape Town Convention: https://www.unidroit.org/instruments/security-interests/aircraft-protocol/
- LuftFzgG: https://www.gesetze-im-internet.de/luftfzgg/
- InsO: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/
- VO EWG 95/93: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A31993R0095
- LBA/Fluko: https://www.lba.de
- BVerwG: https://www.bverwg.de

## Hinweise für die Praxis

Dieser Skill deckt den Bereich Slot-Koordination und Flughafenkapazität ab. Folgende praktische Hinweise ergänzen die obigen Ausführungen:

- Luftfahrzeug nur pfänden wenn Standort und Verweildauer am Belegenheitsort gesichert.
- Arrestantrag muss Arrestgrund (Eilbedürftigkeit) substantiiert darlegen.
- Betriebsunterbrechung durch Pfändung kann Schadensersatzansprüche auslösen; Abwägung mit Vollstreckungsziel.
- Cape-Town-Register vor Arrestantrag prüfen; vorrangige Berechtigte können Herausgabe verlangen.

### Dokumentationspflichten

Für Mandate im Bereich Slot-Koordination und Flughafenkapazität sind folgende Dokumente regelmäßig anzufordern:

- Aktueller LBA-Luftfahrzeugrolle-Auszug mit Eigentumsangaben
- AG-Braunschweig-Registerauszug (Luftfahrzeugpfandrecht)
- Cape-Town-Registerauszug (ICAO International Registry)
- Gültige Betriebsgenehmigung und AOC-Kopie
- Leasingvertrag oder Eigentumsnachweis
- Aktuelle Behördenbescheide und Aufsichtskorrespondenz
