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name: software-69a-computerprogramm
title: Computerprogramm nach §§ 69a ff. UrhG
description: 'Für Computerprogramm nach Paragrafen 69a ff. UrhG: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/urheberrecht-de-eu/skills/software-69a-computerprogramm
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: ip
language: de
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# Computerprogramm nach §§ 69a ff. UrhG

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Fachkern: Computerprogramm nach §§ 69a ff. UrhG
- **Normen-/Quellenanker:** UrhG, DSM-RL, InfoSoc-RL, Datenbank-RL, BGB/AGB, GeschGehG, KI-/Text-und-Data-Mining-Regeln, EU-/internationaler Rechtebezug.
- **Entscheidende Weiche:** Werk, Schutzfähigkeit, Rechtekette, Nutzungshandlung, Schranke, Vergütung, Auskunft/Unterlassung/Schadensersatz und Beweis sichern.
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.

## Wofür dieser Arbeitsgang da ist

Unterscheide die Ausdrucksform des Programms von Funktion, Schnittstelle, Idee und technischem Ergebnis. Prüfe Gegenstand, menschlichen Beitrag, Rechtekette, Nutzungshandlung und Schranke anhand der Beweise und bereite die verlangte Software-Schutz- oder Verletzungsprüfung vor.

## Sofortstart

1. Rolle klären: Anspruchsteller, Verteidigung, Verlag, Label, Plattform, Softwarehaus, Agentur, Kanzlei oder interne Rechtsabteilung.
2. Gegenstand fixieren: Werk, Aufnahme, Code, Datenbank, Promptlog, KI-Output, Vertrag, Plattformpost oder konkrete Nutzung.
3. Beweise anfordern: Originaldateien, Zeitstempel, Versionen, Metadaten, Verträge, Rechteübertragungen, Screenshots, Plattformmeldungen und Zahlungs-/Nutzungsdaten.
4. Ergebnisformat wählen: kurzes Memo, Risikoampel, Abmahnungsantwort, Lizenzklausel, Schriftsatzkern, Vergleichsvorschlag oder Dokumentationspaket.

## Rechtsquellen und Anker

- §§ 69a bis 69g UrhG
- Software-RL 2009/24/EG
- EuGH C-393/09 BSA
- EuGH C-406/10 SAS Institute

Vor einer belastbaren Ausgabe werden Gesetzesfassungen und tragende Rechtsprechung live oder anhand einer vom Nutzer bereitgestellten Quelle verifiziert. Keine BeckRS-, Juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.

## Leitfragen

- Was ist geschützt: Code, Architektur, GUI, Dokumentation, Datenbank, Modellgewicht, Prompttemplate?
- Wurde Code kopiert oder nur Funktionalität nachgebaut?
- Sind Beobachten, Testen, Sicherungskopie oder Interoperabilität einschlägig?
- Welche Lizenz, Open-Source-Pflichten und Arbeitnehmerurheberrechte gelten?

## Prüflogik

| Schritt | Arbeit |
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| 1 Gegenstand | Konkrete Form, Datei, Fassung, Ausschnitt oder Nutzung benennen. |
| 2 Schutz | Schutzfähigkeit, Leistungsschutz oder fehlenden Schutz sauber begründen. |
| 3 Rechtekette | Urheber, Miturheber, Arbeitgeber, Verlag, Label, Plattform und Unterlizenzen trennen. |
| 4 Nutzung | Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung, Verbreitung, Aufführung oder Training konkretisieren. |
| 5 Schranke/Einwilligung | Lizenz, gesetzliche Schranke, Pastiche, Zitat, TDM, Unterricht, Forschung oder Plattformprozess prüfen. |
| 6 Beweis und Risiko | Was ist belegt, was nur behauptet, was fehlt, was ist prozessual oder taktisch dringend? |
| 7 Output | Ergebnis so formulieren, dass es direkt weiterverwendbar ist. |

## Typische Outputs

- Software-Schutzfähigkeitsmatrix
- Infringement- und Open-Source-Check
- Text für Abmahnung, Antwort oder Due Diligence

## Qualitätsfilter

- Funktionalität, Programmiersprache und Dateiformat sind nicht automatisch Programm-Ausdruck.
- GUI kann anders geschützt sein, aber nicht zwingend als Computerprogramm.

- Unsichere Wertungen werden als unsicher markiert und mit den fehlenden Tatsachen verbunden.
- Bei Musik, KI und Software werden technische Begriffe nur verwendet, wenn sie für die Rechtsfolge etwas tragen.

## Anschluss-Skills

Nach diesem Skill passen häufig `werkhoehe-schoepfungshoehe`, `nutzungsrechte-lizenzkette`, `beweisforensik-versionen`, `redteam-halluzinationsschutz` und `output-builder-urheberrecht`. Bei Musikfällen zusätzlich `musikwerk-melodie-harmonie-rhythmus`, `soundaufnahme-tontraeger` und `sampling-pastiche-remix`. Bei KI-Fällen zusätzlich `ki-output-menschlicher-beitrag`, `ki-training-tdm-optout` und `ki-act-gpai-copyright`.

## Normen & Rechtsprechung

Konkret zu prüfen:

- § 2 UrhG (geschützte Werke)
- § 7 UrhG (Urheber)
- §§ 15-24 UrhG (Verwertungsrechte)
- § 97 UrhG (Unterlassung, Schadensersatz)
- RL (EU) 2019/790 (DSM-RL)
