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name: sozialgericht-zustaendigkeit-51-sgg
description: "Welche Streitigkeiten gehoeren vor das Sozialgericht? § 51 SGG erklärt. Abgrenzung zu Verwaltungsgericht Arbeitsgericht Amtsgericht. Wann ist das SG zuständig und wann nicht."
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# Welche Streitigkeiten gehoeren vor das Sozialgericht?

## Worum geht es?

Bevor Sie klagen, muessen Sie wissen: Ist das Sozialgericht ueberhaupt zustaendig? Nicht jeder Streit mit einer Behoerde gehoert dorthin. Manche Sachen gehen vor das Verwaltungsgericht. Andere vor das Arbeitsgericht. Diese Skill hilft Ihnen, das richtige Gericht zu finden.

## In einfacher Sprache

Es gibt verschiedene Gerichte. Nicht jedes Gericht ist fuer Sie zustaendig. Das Sozialgericht macht Sachen wie Rente und Buergergeld. Wir sagen Ihnen, ob Sie richtig sind.

## Wann brauchen Sie diese Skill?

- Sie sind unsicher, ob Ihr Fall ans Sozialgericht gehoert.
- Ihr Bescheid kommt von einer Behoerde, die Sie nicht kennen.
- Sie haben eine Klage an das falsche Gericht geschickt.

## Fachbegriffe (kurz erklaert)

- **Sachliche Zustaendigkeit**: Welches Gericht macht das Thema?
- **Oertliche Zustaendigkeit**: Welches Gericht in welcher Stadt? (Siehe `oertliche-zustaendigkeit-57-sgg`.)
- **Verweisung**: Wenn Sie beim falschen Gericht sind, schickt das Gericht den Fall weiter (§ 98 SGG i.V.m. § 17a GVG).

## Rechtsgrundlagen

- **§ 51 SGG** — Was ist Sozialgerichtsbarkeit?
- **§ 98 SGG** — Verweisung bei falscher Zustaendigkeit.
- **§ 17a GVG** — Verfahren der Verweisung.

## Schritt-fuer-Schritt-Anleitung

### Schritt 1 — Pruefen, was im Bescheid steht

Im Bescheid steht oft, welches Gericht zustaendig ist (Rechtsbehelfsbelehrung). Vertrauen Sie der Belehrung, wenn sie da steht.

### Schritt 2 — Themen-Liste fuer das Sozialgericht

Das Sozialgericht ist zustaendig fuer:

- **Krankenversicherung** (SGB V): Kassenpflichten, Krankengeld, Leistungsablehnungen
- **Pflegeversicherung** (SGB XI): Pflegegrad, Pflegeleistungen
- **Rentenversicherung** (SGB VI): Alters-, Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenenrenten
- **Unfallversicherung** (SGB VII): Berufskrankheit, Arbeitsunfall (Berufsgenossenschaft)
- **Arbeitsfoerderung** (SGB III): Arbeitslosengeld I, Sperrzeit
- **Buergergeld** (SGB II): Jobcenter-Bescheide
- **Sozialhilfe** (SGB XII): Grundsicherung im Alter
- **Schwerbehinderung** (SGB IX): Grad der Behinderung
- **Soziale Entschaedigung** (SGB XIV): Opferleistungen
- **Kinder- und Jugendhilfe** (SGB VIII) — teilweise, vorsichtig pruefen
- **Asylbewerberleistungs-Gesetz** (AsylbLG)

### Schritt 3 — Nicht ans SG gehoeren

- Steuerbescheide → Finanzgericht
- Kindergeld (Familienkasse) → Finanzgericht
- BAfoeG / Wohngeld → Verwaltungsgericht
- Beamten-Streitigkeiten → Verwaltungsgericht
- Streit mit Arbeitgeber → Arbeitsgericht
- Streit mit Vermieter → Amtsgericht

### Schritt 4 — Bei Unsicherheit anrufen

Rufen Sie die Geschaeftsstelle des Sozialgerichts an. Sagen Sie kurz, was los ist. Die Geschaeftsstelle hilft Ihnen meistens weiter.

### Schritt 5 — Wenn falsch eingereicht

Auch wenn Sie ans falsche Gericht schreiben, ist nichts verloren. Das Gericht verweist Ihren Fall (§ 98 SGG). Die Frist bleibt gewahrt. Aber: Sie sparen Zeit, wenn Sie gleich richtig zielen.

## Worauf Sie besonders achten muessen

- **Wohngeld und Sozialhilfe**: Wohngeld geht ans Verwaltungsgericht, Sozialhilfe ans Sozialgericht. Das ist eine haeufige Verwechslung. Siehe `wohngeld-und-sozialhilfe-grenzfaelle`.
- **Kindergeld**: Geht ans Finanzgericht — nicht ans SG.
- **Anwaltskosten**: Beim Verwaltungsgericht entstehen Kosten. Beim SG sind Sie kostenfrei.

## Typische Fehler

- Klage zum Amtsgericht statt zum SG geschickt → verzichtet auf Kostenfreiheit; Verweisung beantragen
- BAfoeG am SG → ans Verwaltungsgericht weiterverwiesen
- Rentenstreit ans Amtsgericht → ans SG ueberwiesen

## Querverweise

- `orientierung-selbstvertreter-sozialgericht` — Einstieg in das SG-Verfahren
- `oertliche-zustaendigkeit-57-sgg` — welches SG in Ihrer Stadt
- `sozialleistungen-uebersicht-sgb` — alle Sozialleistungen
- `klagearten-uebersicht-sgg` — welche Klage passt

## Quellen und Aktualitaet

Stand: 05/2026. Bei Unklarheit fragen Sie bei der Geschaeftsstelle Ihres Sozialgerichts (kostenlose Auskunft). Pruefen Sie immer die Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids.
