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name: spezial-315c-internationaler-bezug-und-schnittstellen
description: "315C: Internationaler Bezug und Schnittstellen: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# 315C: Internationaler Bezug und Schnittstellen

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `fachanwalt-verkehrsrecht`. Ausgangspunkt ist: Plugin Fachanwalt für Verkehrsrecht. StVG StVO PflVG VVG-Bezuege. Verkehrsunfall Personen- und Sachschaden Bußgeld Fahrerlaubnis Verkehrsstrafrecht (§§ 315c 316 StGB). Schnittstelle Plugin kanzlei-allgemein.

Er führt durch **Internationaler Bezug und Schnittstellen** im Themenfeld **315C**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Norm- und Praxisanker

- § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs: konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert (Schwelle ~1.300-1.500 EUR – OLG-Rspr.); Tatvarianten: Fahruntüchtigkeit (Abs. 1 Nr. 1), grobe Verkehrsverstöße (Abs. 1 Nr. 2 – sieben "Todsünden": Vorfahrt, Überholen, Fußgängerüberweg, schnelles Fahren, Rechtsfahren, Wenden/Rückwärts, liegenbleibendes Fahrzeug).
- § 316 StGB Trunkenheit im Verkehr: ohne konkrete Gefahr; ab 1,1 Promille BAK absolute Fahruntüchtigkeit (BGH ständige Rspr.); ab 0,3 Promille mit Fahrunsicherheitsindiz relative Fahruntüchtigkeit.
- § 142 StGB unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: nicht "Fahrerflucht" – Tatbestand verlangt Unfall, Vorsatz und unerlaubtes Entfernen ohne Feststellungs­ermöglichung; § 142 Abs. 4 StGB tätige Reue bis 24 Stunden (außer Personenschaden).
- Rechtsfolgen: bei § 315c, § 316, § 142 StGB Regelvermutung § 69 Abs. 2 StGB für Fahrerlaubnis­entzug.
- Internationale Bezüge: EU-Führerschein Anerkennung (RL 2006/126/EG, FeV § 28); bei Auslandstaten § 6 StGB (Weltrechtsprinzip greift bei Verkehrsstrafrecht nicht), § 7 StGB (Auslandstaten gegen Deutsche / Deutscher Täter).
- Praxis-Tipp: Bei § 315c StGB Schwellenwert "bedeutender Wert" sorgfältig prüfen (Sachverständigen­gutachten zur Schadenshöhe). Bei § 142 StGB die 24-Stunden-Frist für tätige Reue (§ 142 Abs. 4 StGB) sofort mit Mandant durchgehen – wenn noch im Fenster, unverzüglich Polizei melden lassen, um Strafmilderung oder Absehen zu erreichen. Schnittstelle Versicherer: bei vorsätzlichem § 142 StGB Regress­drohung nach AKB.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **315C** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
