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name: spezial-675v-livequellen-und-rechtsprechungscheck
description: "675V: Livequellen- und Rechtsprechungscheck: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# 675V: Livequellen- und Rechtsprechungscheck

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `phishing-vorfall-pruefer`. Ausgangspunkt ist: Freistehender Phishing-Vorfall-Prüfer für Online-Banking: BGB § 675u, § 675v, § 675w, pushTAN, Call-ID-Spoofing, grobe Fahrlässigkeit, Beweislast, Bankpflichten, Schlichtung und Klage.

Er führt durch **Livequellen- und Rechtsprechungscheck** im Themenfeld **675V**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **§ 675v BGB** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## § 675v BGB im Überblick
- **Abs. 1**: Haftung des Zahlers bei Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen begrenzt auf **50 EUR**.
- **Abs. 2**: Bei **grober Fahrlässigkeit** oder **Vorsatz** Vollhaftung des Zahlers, wenn die Pflicht aus § 675l BGB (Sicherheitsobliegenheiten) verletzt wurde.
- **Abs. 3**: Befreiung des Zahlers, wenn der Zahlungsdienstleister starke Kundenauthentifizierung nach § 55 ZAG (PSD2-Umsetzung) nicht verlangt hat — wichtiger Hebel zugunsten Geschädigter.
- **Abs. 4**: Haftungsbegrenzung 50 EUR entfällt nicht, wenn der Zahler weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.

## Schlüssel-Rechtsprechung zu grober Fahrlässigkeit
- **BGH XI ZR 91/14** (Urteil vom 26.01.2016): Bloße Weitergabe der TAN aufgrund Phishing-Mail begründet nicht ohne weiteres groben Verkehrspflichtverstoß; Würdigung der Gesamtumstände erforderlich.
- **BGH XI ZR 96/11** (Urteil vom 24.04.2012): Anscheinsbeweis grober Fahrlässigkeit durch erfolgreichen Einsatz des Sicherungsverfahrens widerlegbar bei plausibler Phishing-Erklärung.
- Verifizierung aktueller Rechtsprechung über CURIA / openJur / Rechtsprechung-im-Internet.de unter den genannten Aktenzeichen.

## Live-Quellen
- **Rechtsprechung-im-Internet.de** (Bundesministerium der Justiz): kostenfrei, Entscheidungen mit Aktenzeichen.
- **BaFin**-Veröffentlichungen zu PSD2-Umsetzung und Kundenauthentifizierung; FAQ "Starke Kundenauthentifizierung".
- **BdB / DSGV / BVR**-Schlichtungsstellen: jährliche Tätigkeitsberichte mit Entscheidungstendenzen.
- **Bundesbank**-Schlichtungsstelle Zahlungsverkehr.

## Methodik für Phishing-Vorfälle
1. Klassische Phishing-E-Mail / SMS / Anruf — niedriges grobes Fahrlässigkeitsrisiko bei unauffälliger Aufmachung; je perfekter die Täuschung, desto eher Bankhaftung.
2. Telefon-/Call-ID-Spoofing — Kammergerichte erkennen oft, dass die Verschleierung gegen Bankenhaftung wirkt; aktuelle OLG-Linien (z. B. OLG Frankfurt, OLG Köln) regelmäßig live recherchieren.
3. Konkrete Pflichtenverletzung des Kunden (Weitergabe nach mehrfacher Warnung in App) — Indiz für grobe Fahrlässigkeit.

## Trade-off
Banken berufen sich oft formelhaft auf grobe Fahrlässigkeit; die Beweislast trägt nach § 675w BGB **die Bank**. Akute Live-Recherche zu aktuellen OLG-Urteilen lohnt sich, da die Linien sich seit PSD2-Umsetzung verschieben — bislang zugunsten der Bankkunden, wenn das pushTAN-Verfahren manipulationsanfällig erscheint.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
