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name: spezial-675w-zahlen-schwellen-und-berechnung
description: "675W: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# 675W: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `phishing-vorfall-pruefer`. Ausgangspunkt ist: Freistehender Phishing-Vorfall-Prüfer für Online-Banking: BGB § 675u, § 675v, § 675w, pushTAN, Call-ID-Spoofing, grobe Fahrlässigkeit, Beweislast, Bankpflichten, Schlichtung und Klage.

Er führt durch **Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung** im Themenfeld **675W**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **§ 675w BGB** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Zahlen, Schwellen und Berechnung Phishing-Vorfall
- **§ 675u BGB:** Erstattungsanspruch — unverzüglich, spätestens am nächsten Geschäftstag nach Anzeige.
- **§ 675v Abs. 3 BGB:** bei grober Fahrlässigkeit Kunde haftet voll (vorher Begrenzung auf 50 EUR nach altem Recht abgeschafft seit 2018).
- **§ 675v Abs. 4 BGB:** Haftung Kunde **0 EUR**, wenn starke Kundenauthentifizierung nach § 1 Abs. 24 ZAG nicht durchgesetzt wurde (Ausnahme: arglistig oder grob fahrlässig).
- **§ 675w BGB Beweislast:** **Bank** muss Authentifizierung, ordnungsgemäße Aufzeichnung, korrekte Buchung beweisen.
- **§ 676b Abs. 2 BGB:** Anzeigefrist **13 Monate** nach Belastung (Ausschlussfrist).
- **Schlichtungswert Verbraucherschlichtungsstelle Bank**: bis 10.000 EUR (Bankenschlichter), höher zivilrechtlich.
- **Verjährung Schadensersatz**: Regelfrist 3 Jahre § 195 BGB.

## Praxis-Tipp
Der häufigste Fehler bei Beratung: die Bank pauschal des "groben Verschuldens" zu bezichtigen. Die Beweislast für **starke Kundenauthentifizierung** (§ 1 Abs. 24 ZAG: Wissen + Besitz + Inhärenz) trägt die Bank — wenn diese den Authentifizierungsnachweis nicht klar führen kann, gewinnt der Kunde § 675u BGB.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
