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name: spezial-altersversorgung-fristen-form-und-zustaendigkeit
description: "Altersversorgung: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Altersversorgung: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `bav-strategie-konzern`. Ausgangspunkt ist: Strategische Beratung zur betrieblichen Altersversorgung in Konzernen: Pensionsmodelle alle fuenf Durchführungswege CTA Pension Buyouts Drei-Stufen-Theorie Versorgungssystem-Harmonisierung internationale Benefits Restrukturierung DB-zu-DC im Duesseldorfer Boutique-Stil.

Er führt durch **Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg** im Themenfeld **Altersversorgung**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Altersversorgung** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.

## Norm-Bezug konkret (bAV-Fristen/Zuständigkeit)

- § 1b BetrAVG: Unverfallbarkeit (drei Jahre Zusagedauer, ab dem 21. Lebensjahr).
- § 16 BetrAVG: Anpassungsprüfungspflicht alle drei Jahre (Trade-off: vermeidbar nur durch Festschreibungsklausel mit garantiertem 1 %-Pfad nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG; sonst Bindung an Verbraucherpreisindex).
- §§ 7-15 BetrAVG: PSV-Insolvenzschutz; jährliche Beitragspflicht zum 31.03. des Folgejahres an Pensions-Sicherungs-Verein.
- § 4 BetrAVG: Übertragung bei Arbeitgeberwechsel binnen eines Jahres.
- §§ 30f, 30g BetrAVG: Übergangsvorschriften alte Zusagen.
- Arbeitsrechtsweg: § 2 ArbGG; bei Mitbestimmungsfragen Einigungsstelle nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.
- Steuerlicher Rechtsweg: FGO; Bundesfinanzhof bei höchstrichterlicher Klärung Pensionsrückstellungen / § 6a EStG.

## Praktischer Tipp

- PSV-Beitragsbescheid (Beitragsbemessung jeweils zum 31.10. des Vorjahres, Zahlung 31.03.) immer auf richtigen Anwendungsbereich prüfen - Direktversicherungen mit unwiderruflichem Bezugsrecht sind PSV-frei.
- Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG bedeutet nicht Anpassungspflicht; bei schlechter wirtschaftlicher Lage kann der Arbeitgeber aussetzen, muss aber dokumentieren (zwei vorhergehende Geschäftsjahre, Eigenkapitalrendite, Zukunftsprognose).
- Versorgungsausgleich bei Scheidung (§ 1587 BGB i.V.m. VersAusglG): externe Teilung bei Direktzusagen über 88.200 EUR Kapitalwert (Beitragsbemessungsgrenze West 2026, vom Anwender mit aktuellem Wert zu verifizieren).

## Beispiel-Mustertext (Anpassungsentscheidung nach § 16 BetrAVG)

> Nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 16 BetrAVG zum Stichtag [Datum] kommt die [Gesellschaft] zu folgendem Ergebnis: Eine Anpassung der laufenden Versorgungsleistungen [unterbleibt für den Anpassungszeitraum / erfolgt um X %]. Maßgeblich sind die wirtschaftliche Lage gemäß den letzten beiden Jahresabschlüssen [Jahre], die Zukunftsprognose über die nächsten drei Jahre und das Belange der Versorgungsempfänger. Eine erneute Prüfung erfolgt zum [Folgetermin].

## Typische Fehler

- Festschreibungsklausel nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG ohne 1 %-Mindestanpassung formuliert - Klausel unwirksam, volle Anpassungsprüfung lebt wieder auf.
- PSV-Meldung vergessen bei Neuzusage; § 11 BetrAVG-Meldepflicht binnen drei Monaten.
