---
name: spezial-ampelsystem-beweislast-und-darlegungslast
description: "Ampelsystem: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
---

# Ampelsystem: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `krisenfrueherkennung-starug`. Ausgangspunkt ist: Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement nach StaRUG: Pflicht zum 24-Monats-Frühwarnsystem nach § 1 StaRUG, § 102 StaRUG Warnpflicht der Berater, Geschäftsführerhaftung, drohende Zahlungsunfähigkeit, integrierte Planung, Restrukturierungsplan und Stabilisierungsanordnung.

Er führt durch **Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung** im Themenfeld **Ampelsystem**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Ampelsystem** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.

## Frühwarn-Ampelsystem (§ 1 StaRUG)
- **GRÜN (Normalbetrieb):**
  - Liquiditätsplan 24 Monate zeigt durchgehend Deckung > 110 Prozent.
  - Kovenanten mit > 20-Prozent-Spielraum.
  - Cash-Reichweite > 6 Monate.
- **GELB (Beobachtungspflicht erhöht):**
  - Liquiditätsdeckung 100–110 Prozent oder Kovenanten unter 20-Prozent-Spielraum.
  - Externer Schock (Großkunde verliert Bonität, Auftragseinbruch > 20 Prozent).
  - Reaktion: Maßnahmenplan mit Verantwortlichen und Fristen, Information Gesellschafter und ggf. Aufsichtsrat.
- **ROT (drohende ZU § 18 InsO):**
  - Liquiditätsdeckung in einzelnen Perioden < 100 Prozent im 24-Monats-Horizont.
  - Reaktion: StaRUG-Anzeige § 31 StaRUG erwägen, Sanierungskonzept IDW S6 starten, Restrukturierungsbeauftragter § 73 StaRUG.

## Beweislast und Darlegungslast
- **Im Innenverhältnis (§ 43 GmbHG / § 93 AktG):** Geschäftsführer trägt Darlegungs- und Beweislast für Sorgfaltspflicht-Erfüllung (Beweislastumkehr) — d. h. Geschäftsführer muss zeigen, dass er ein **Frühwarnsystem** eingerichtet, **Indikatoren überwacht** und **angemessen reagiert** hat.
- **Im Anfechtungsprozess (§§ 129 ff. InsO):** Insolvenzverwalter trägt für jeden Anfechtungstatbestand die Beweislast — Indizien-Rechtsprechung des BGH erleichtert dies für § 133 InsO.
- **Bei Haftung § 15a Abs. 4 InsO Strafverfahren:** Strafverfolgungsbehörde trägt Beweislast — aber **Indizwirkung** der dokumentierten oder fehlenden Frühwarnung.

## Substantiierungspflicht des Geschäftsführers
- Datierte Liquiditätspläne, Sensitivitäten, Maßnahmenprotokolle.
- Beschlussfassung Gesellschafter / Aufsichtsrat zu Sanierungsmaßnahmen.
- Berater-Mandate und Berichte.
- Dokumentation der ex-ante-Sicht: was war im Entscheidungszeitpunkt bekannt, welche Annahmen waren vernünftig?

## Trade-off
- Frühwarnsystem kostet Ressourcen — Mindeststandard skaliert mit Unternehmensgröße. Bei kleiner GmbH wird kein vollumfängliches BI-System verlangt, aber zumindest Quartals-Liquidität mit Ausschau.
