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name: spezial-bankpflichten-beweislast-und-darlegungslast
description: "Bankpflichten: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Bankpflichten: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `phishing-vorfall-pruefer`. Ausgangspunkt ist: Freistehender Phishing-Vorfall-Prüfer für Online-Banking: BGB § 675u, § 675v, § 675w, pushTAN, Call-ID-Spoofing, grobe Fahrlässigkeit, Beweislast, Bankpflichten, Schlichtung und Klage.

Er führt durch **Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung** im Themenfeld **Bankpflichten**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Bankpflichten** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Beweislastverteilung im Phishing-Fall
- **§ 675w S. 1 BGB**: Wurde die Authentifizierung mittels eines Zahlungsinstruments aufgezeichnet, muss der Zahlungsdienstleister bei Streit über die Authentizität nachweisen, dass die Zahlung **authentifiziert, ordnungsgemäß aufgezeichnet, verbucht und nicht durch eine Störung beeinträchtigt** war.
- **§ 675w S. 3 BGB**: Die Nutzung des Zahlungsinstruments reicht **nicht** als Anscheinsbeweis dafür, dass der Zahler die Zahlung autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt hat.

## Sekundäre Darlegungslast Kunde
Der Zahler muss substantiiert vortragen:
- Vorgang der Phishing-Attacke (Mail, SMS, Anruf, App-Manipulation)
- Eigene Wahrnehmung und Reaktion (Zeitachse)
- Erkennbarkeit der Täuschung im konkreten Fall
- Pflichten gemäß § 675l BGB (Bewahrung Sicherungsverfahren, unverzügliche Anzeige bei Verdacht)

## Pflichten der Bank
- **§ 55 ZAG** (PSD2-Umsetzung): Starke Kundenauthentifizierung mit mindestens zwei unabhängigen Elementen (Wissen, Besitz, Inhärenz).
- **Art. 97 PSD2** i. V. m. Delegierter VO (EU) 2018/389: dynamische Verknüpfung der Authentifizierung mit Betrag und Empfänger.
- **§ 675l BGB** Spiegelpflicht: Bank muss Sicherheitsmerkmale für unverzügliche Sperre verfügbar halten.
- **§ 675k BGB**: Sperrmöglichkeit, Sperrmeldung, Wiedereinrichtung.

## Substantiierung Bankhaftung
- **Logfiles** der Authentifizierungsschritte
- **Geräte-Fingerprint** des Auftraggebers (Bank hat dies regelmäßig)
- **Risk-Score** der Transaktion (Empfängerkonto neu, ungewöhnlicher Betrag)
- **Telefon-Anrufeingang**: Bei Call-ID-Spoofing TKG-Provider einbeziehen, soweit verfügbar.

## Substantiierung Kundenseite
- **Screenshot** der Phishing-Nachricht
- **Anrufaufzeichnung / Notiz** mit Datum, Uhrzeit, Nummer, Inhalt
- **Anzeige bei Polizei** (Strafanzeige nach § 263a StGB Computerbetrug)
- **Anzeige bei Bank**: Bestätigung mit Datum

## Trade-off
Die Beweislastverteilung ist gesetzlich verbraucherfreundlich. In der Praxis schiebt die Bank die "grobe Fahrlässigkeit" trotzdem oft als Verteidigung vor; Schlichtungsstellen verlangen meist konkrete Tatsachen statt pauschaler Behauptungen. Substantiierter Anfangsvortrag öffnet die Tür zur Erstattung.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
