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name: spezial-bfsg-tatbestand-beweis-und-belege
description: "BFSG: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# BFSG: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `barrierefreiheit-web-checker`. Ausgangspunkt ist: Web-Barrierefreiheits-Checker für BFSG, BFSGV, BITV 2.0, EN 301 549 und WCAG: Scope, Audit, Tastatur, Screenreader, Formulare, PDFs, Erklärung, Roadmap und Abnahme.

Er führt durch **Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage** im Themenfeld **BFSG**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **BFSG** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Tatbestandsstruktur BFSG-Verstoß
Wirtschaftsakteur-Pflicht ist verletzt, wenn:
- **Produkt / Dienstleistung im Anwendungsbereich** (§ 1 Abs. 2/3 BFSG)
- **Inverkehrbringen / Erbringen nach 28.06.2025** (§ 38 BFSG; Übergangsregelungen beachten)
- **Anforderungen Anhang 1 BFSGV nicht erfüllt** und keine Ausnahme nach § 16 (grundlegende Veränderung), § 17 (unverhältnismäßige Belastung) oder § 3 Nr. 17 (Kleinstunternehmen für Dienstleistung) greift
- **Konformitätsvermutung nach harmonisierter Norm EN 301 549** nicht in Anspruch genommen

## Beweisthemen
- **Konformitätsvermutung**: Wer die Vermutung in Anspruch nimmt, muss die Anwendung der harmonisierten Norm und das Ergebnis dokumentieren (technische Dokumentation § 6 BFSG, Anhang 2 BFSGV).
- **Unverhältnismäßige Belastung (§ 17)**: Bewertung in Anlehnung an Anhang 4 BFSGV — Verhältnis Kosten/Nutzen, Größe des Unternehmens, geschätzte Inanspruchnahme durch Menschen mit Behinderung. Dokumentationspflicht **vor** dem Inverkehrbringen.
- **Wesentliche Veränderung (§ 16)**: dokumentieren, welches Wesensmerkmal betroffen wäre.

## Beleglage in Audit-Berichten
- Screenshot mit URL, Datum und Uhrzeit
- DOM-Auszug der betroffenen Stelle
- WCAG-Erfolgskriterium und EN-301-549-Klausel
- Reproduktionsschritt (Browser, Hilfstechnologie, Version)
- Erwartetes Verhalten und Soll-Zustand

## Trade-off
"Unverhältnismäßige Belastung" wird von Marktüberwachungsbehörden eng ausgelegt; pauschale Berufung ohne dokumentierte Bewertung ist im Klage- und Bußgeldverfahren nicht tragfähig. Die Bewertung ist alle 5 Jahre, bei wesentlichen Änderungen oder auf Verlangen der Marktüberwachung zu überprüfen.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
