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name: spezial-checkout-beweislast-und-darlegungslast
description: "Checkout: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Checkout: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `barrierefreiheit-web-checker`. Ausgangspunkt ist: Web-Barrierefreiheits-Checker für BFSG, BFSGV, BITV 2.0, EN 301 549 und WCAG: Scope, Audit, Tastatur, Screenreader, Formulare, PDFs, Erklärung, Roadmap und Abnahme.

Er führt durch **Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung** im Themenfeld **Checkout**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Checkout-Prozess Barrierefreiheit** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Beweislast und Darlegungslast Checkout-Barrierefreiheit
- **Anwendungsbereich BFSG:** § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG erfasst elektronischen Geschäftsverkehr — Checkout-Prozesse von Webshops sind in der Regel betroffen.
- **Beweislast Wirtschaftsakteur (§§ 5, 6 BFSG):** Konformitätsvermutung bei Anwendung EN 301 549. Bei behördlicher Beanstandung muss er nachweisen, dass Audit erfolgte und Norm angewandt wurde.
- **Beweislast Verbraucher:** muss konkrete Barriere darlegen (z. B. "Tastatur-Bedienung des Checkout-Buttons nicht möglich", "Screenreader liest Preis nicht vor", "Captcha ohne Audio-Alternative").
- **Substantiierung:** Screenshots, Video-Aufnahme der Hilfsmittel-Bedienung, Konformitätserklärung, Audit-Bericht.
- **Typische Mängel im Checkout:** Tastatur-Falle (Fokus springt nicht zurück), fehlende ARIA-Labels für Eingabefelder, Captcha ohne Audio, dynamische Fehlermeldungen ohne Screenreader-Ansage, Modal-Dialog-Fokus-Management.

## Praxis-Tipp
Für Klägerseite: Konkrete Barriere mit Hilfsmittel demonstrieren (z. B. NVDA-Aufnahme), nicht abstrakt "Seite ist nicht barrierefrei" behaupten. Für Beklagtenseite: Audit-Bericht mit Datum, Methodik, Geltungsbereich vorlegen. Häufig ist der Audit veraltet oder die Versionsbestätigung fehlt — das ist angreifbar.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
