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name: spezial-chronologie-internationaler-bezug-und-schnittstellen
description: "Chronologie: Internationaler Bezug und Schnittstellen: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Chronologie: Internationaler Bezug und Schnittstellen

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `insolvenzrecht`. Ausgangspunkt ist: Insolvenzrechtliche Skills zu Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Antragspflicht und Gläubigerantrag.

Er führt durch **Internationaler Bezug und Schnittstellen** im Themenfeld **Chronologie**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Chronologie** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Internationaler Bezug — Schnittstellen
- **EuInsVO 2015/848 (für EU-Mitgliedstaaten ohne Dänemark):** Hauptverfahren am Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI; Vermutung Sitz juristische Person, Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2); Nebenverfahren am Niederlassungsort.
- **COMI-Verschiebung:** Bei Verlagerung des COMI in den letzten 3 Monaten vor Antragstellung greift Vermutung nicht (Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 3, 4 EuInsVO).
- **Konzerninsolvenzen:** Art. 56 ff. EuInsVO Kooperationsmechanismen; deutsches Recht §§ 269a ff. InsO Gruppen-Gerichtsstand (Stand prüfen).
- **Drittstaaten:** UNCITRAL-Modellgesetz nicht in Deutschland umgesetzt; § 343 InsO Anerkennung ausländischer Verfahren grds. möglich, sofern ordentliches Verfahren und kein ordre-public-Verstoß.
- **Schnittstellen Steuerrecht:** Insolvenzgeld § 165 SGB III (Vorfinanzierung über Bank); USt-Behandlung von Forderungsverzichten (§ 17 UStG Berichtigung); Sanierungsertrag § 3a EStG.
- **Schnittstellen Strafrecht:** §§ 283 ff. StGB Bankrott und Insolvenzdelikte; § 266a StGB Vorenthalten SV-Beiträge; § 263 StGB Eingehungsbetrug bei späterer Insolvenz.
- **Praxis:** Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten immer EuInsVO-Anwendbarkeit prüfen; bei Holdingstrukturen Reihenfolge der Anträge planen (regelmäßig zuerst Top-Holding, dann Töchter).

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
