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name: spezial-drei-zahlen-schwellen-und-berechnung
description: "Drei: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Drei: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `bav-strategie-konzern`. Ausgangspunkt ist: Strategische Beratung zur betrieblichen Altersversorgung in Konzernen: Pensionsmodelle alle fuenf Durchführungswege CTA Pension Buyouts Drei-Stufen-Theorie Versorgungssystem-Harmonisierung internationale Benefits Restrukturierung DB-zu-DC im Duesseldorfer Boutique-Stil.

Er führt durch **Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung** im Themenfeld **Drei**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Drei** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.

## Schwellenwerte / Berechnungsgrößen 2026 (vom Anwender live zu verifizieren auf dvr.de bzw. deutsche-rentenversicherung.de)

| Schwelle | Norm / Quelle | Bedeutung |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West RV | § 159 SGB VI | Bezugsgröße für § 16 BetrAVG, externe Teilung, Höchstgrenzen |
| BBG Ost RV (sofern noch separat) | § 159 SGB VI | dito |
| § 3 Nr. 63 EStG: bis 8 % der BBG steuerfrei | § 3 Nr. 63 EStG | Direktversicherung/Pensionskasse/Pensionsfonds |
| § 3 Nr. 63 EStG: bis 4 % der BBG sv-frei | § 3 Nr. 63 EStG i.V.m. § 1 SvEV | Sozialversicherung |
| § 40b EStG-Altzusage: 1.752 EUR pauschal | § 40b EStG | nur Altzusagen vor 2005 |
| § 14 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV: Geringfügigkeit-Grenze | § 14 SGB IV | bAV bei Minijob |

**Wichtig**: Die konkreten Zahlen für 2026 ändern sich jährlich durch Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung; vor Ausgabe verifizieren.

## Praktischer Tipp

- "8 %-Grenze § 3 Nr. 63 EStG" ist eine **Jahresgrenze**, keine Monatsgrenze; Sonderzahlungen (z. B. Tantiemewandlung Q4) können steuerfrei eingesetzt werden, solange das Jahresvolumen passt.
- Verdopplung von § 3 Nr. 63 EStG (bis 16 %) ist möglich, wenn der Arbeitnehmer in den letzten sieben Jahren tatsächlich keine geförderten Beiträge geleistet hat (sog. "Nachholungsbetrag" / § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG).
- m/n-tel: Annahme Versorgungsfall = Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 35 SGB VI), nicht "65". Beim Jahrgang 1964 und später regelmäßig 67.

## Beispiel-Berechnung (Direktversicherung)

> Beitrag 2026 = 8 % × BBG West [Wert für 2026 verifizieren]. Davon sind 4 % × BBG sozialversicherungsfrei (§ 1 SvEV); die Differenz 4 %-Punkte sind steuerfrei, aber sv-pflichtig. Wird der Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG (15 %-Pauschalzuschuss) verlangt, prüfen, ob er auf das Jahresvolumen anzurechnen ist (BAG, Linie vor Ausgabe live prüfen auf bundesarbeitsgericht.de).

## Typische Fehler

- BBG mit Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung vermischt.
- "1.752 EUR § 40b EStG" auf Neuzusagen angewandt (gilt nur für Zusagen vor 01.01.2005).
- Nachholungsbetrag berechnet, obwohl Arbeitnehmer in einem der sieben Vorjahre eine geförderte Direktversicherung hatte; Anspruch entfällt.
