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name: spezial-erstellung-sonderfall-und-edge-case
description: "Erstellung: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Erstellung: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `datenschutzrecht`. Ausgangspunkt ist: DSGVO/BDSG/TDDDG – PIA/DPIA, AVV-Review, Auskunft Art. 15, Datenpanne Art. 33/34, Drittlandstransfer Art. 44 ff. inkl. US-Transfer, DPF, SCC, TIA und Behördenpaket.

Er führt durch **Sonderfall und Edge-Case-Prüfung** im Themenfeld **Erstellung**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **DSFA-Erstellung Sonderfall** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## DSFA-Sonderfälle und Edge Cases
- **DSFA-Pflicht-Trigger (Art. 35 Abs. 3 DSGVO):**
  - Lit. a: Profiling mit Rechtswirkung oder erheblicher Beeinträchtigung.
  - Lit. b: umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Art. 9) oder strafbezogener Daten (Art. 10).
  - Lit. c: systematische Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.
- **DSK-Liste der DSFA-pflichtigen Verarbeitungen** (Anhang gemäß § 67 BDSG-Konkretisierung): KI-Profiling, Biometrie, Geo-Tracking, Beschäftigtenüberwachung in größerem Umfang.
- **EuGH-Rechtsprechung:**
  - C-205/21 (Ministerstvo na vatreshnite raboti): Polizei-Biometrik unterliegt strengen DSGVO-Bewertungsmaßstäben.
- **Edge Cases:**
  - **GPAI-Tools für DSFA-Erstellung:** Wenn Verantwortlicher KI-Tool nutzt, um DSFA selbst zu erstellen → Rechenschaftspflicht Art. 5 Abs. 2 nicht automatisch erfüllt; ggf. zusätzliche menschliche Überprüfung.
  - **Mehrere ähnliche Verarbeitungen:** eine DSFA für gleichartige Verarbeitungen mit ähnlichem Risiko zulässig (Art. 35 Abs. 1 S. 2).
  - **Konsultationspflicht Art. 36:** bei hohem Restrisiko trotz Maßnahmen — 8 Wochen Frist Aufsicht.
  - **DSFA für KI-Hochrisiko Art. 26 KI-VO:** wenn KI-VO-Hochrisiko + DSGVO-Hochrisiko, kombinierter Bewertungsprozess möglich.

## Praxis-Tipp
Bei Sonderfällen, in denen die Verarbeitung nicht eindeutig der DSK-Liste entspricht, lieber eine kurze DSFA-Eingangsbewertung dokumentieren (3-Punkte-Test: Risiko-Trigger, Schutzmaßnahmen, Restrisiko) als nichts zu dokumentieren. Im Audit zählt sichtbare Begründung.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
