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name: spezial-feststellung-sonderfall-und-edge-case
description: "Feststellung: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Feststellung: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `insolvenzrecht`. Ausgangspunkt ist: Insolvenzrechtliche Skills zu Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Antragspflicht und Gläubigerantrag.

Er führt durch **Sonderfall und Edge-Case-Prüfung** im Themenfeld **Feststellung**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Feststellung** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Feststellung Eröffnungsgrund — typische Edge Cases
- **Zahlungseinstellung-Indikatoren § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO (BGH ständige Rspr.):** Nichtzahlung trotz wiederholter Mahnung, Schließung der Geschäftslokale, Stilllegung Konto, nicht abgeführte Lohnsteuer und Sozialversicherung — auch ein einziger starker Indikator kann ausreichen.
- **Bargeschäftsausnahme § 142 InsO:** Leistung Zug-um-Zug ist nicht anfechtbar, auch wenn Zahlungsunfähigkeit vorliegt; Maßstab "unmittelbar gleichwertige Gegenleistung" — typischerweise 30 Tage.
- **Stillhalte-Vereinbarung mit Schuldnerseite:** Echte Stundung (mit Vertrag) verschiebt Fälligkeit; faktische Stundung ändert die Fälligkeit nicht — bei "still" laufenden Schulden droht trotzdem § 17 InsO.
- **Steuerschulden/Sozialversicherungsschulden:** Unbestrittene Verbindlichkeiten gegenüber Fiskus oder Krankenkasse zählen voll mit; Stundungsanträge müssen schriftlich erfolgt und konkret beantwortet sein.
- **Konzerninterne Verbindlichkeiten:** Fällige Konzernforderungen zählen mit, sofern nicht ausdrücklich gestundet oder nachrangig; bei stillschweigend nicht eingeforderten Schulden ggf. faktische Stundung (Indizien nötig).
- **Edge Case Saisonbetrieb:** Saisonale Zahlungsstockungen können binnen 3 Wochen behebbar sein — sorgfältige Liquiditätsprognose der nächsten 21 Tage entscheidet.
- **Praxis:** Bei Zweifel im Streit immer Liquiditätsbilanz zum strittigen Stichtag erstellen — sie ist das stärkste Beweismittel für oder gegen § 17 InsO.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
