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name: spezial-glaeubigerausschuss-fristennotiz-und-naechster-schritt
description: "Glaeubigerausschuss: Fristennotiz und nächster Schritt: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Glaeubigerausschuss: Fristennotiz und nächster Schritt

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `insolvenzrecht`. Ausgangspunkt ist: Insolvenzrechtliche Skills zu Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Antragspflicht und Gläubigerantrag.

Er führt durch **Fristennotiz und nächster Schritt** im Themenfeld **Glaeubigerausschuss**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Glaeubigerausschuss** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Gläubigerausschuss §§ 67–73 InsO — Funktion und Fristen
- **Vorläufiger Gläubigerausschuss § 22a InsO:** Pflichtbestellung bei Erreichen von zwei der drei Größenschwellen (Bilanzsumme > 6 Mio. EUR, Umsatz > 12 Mio. EUR, im Jahresdurchschnitt mehr als 50 AN, Stand prüfen); fakultativ darunter.
- **Aufgaben § 69 InsO:** Unterstützung und Überwachung des Verwalters/Sachwalters; Zustimmungserfordernis bei Geschäften nach § 160 InsO (besondere Bedeutung).
- **Haftung § 71 InsO:** Mitglieder haften gegenüber den absonderungsberechtigten Gläubigern und den Insolvenzgläubigern bei schuldhafter Pflichtverletzung; Maßstab eines gewissenhaften Geschäftsmanns.
- **Beschlussfassung § 72 InsO:** Mehrheit der Mitglieder; Niederschrift Pflicht.
- **Vergütung § 73 InsO:** Vergütungsanspruch (auch ehrenamtliche Mitglieder können angemessene Auslagenerstattung verlangen, Stand prüfen).
- **Mitglieder-Auswahl:** Sicherungsgläubiger (Bank), Großgläubiger (Lieferanten), Kleingläubiger (Mitarbeitervertreter), Fiskus/Steuer, ggf. Pensionssicherungsverein.
- **Praxis:** Frühzeitige Konstituierung (idealerweise im Eröffnungsverfahren) erleichtert Eigenverwaltung; Strategiethema "M&A im Verfahren" gehört in den Gläubigerausschuss.
- **Trade-off:** Großer Ausschuss = breite Akzeptanz, aber langsame Beschlussfassung; kleiner Ausschuss = effizient, aber Vorwurf der Unterrepräsentanz droht.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
