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name: spezial-handy-zahlen-schwellen-und-berechnung
description: "Handy: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Handy: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `verkehrsowi-verteidiger`. Ausgangspunkt ist: Freistehendes VerkehrsOWi-Plugin für Bußgeldbescheid, Anhörung, Einspruch, Punkte, Fahrverbot, Rotlicht, Geschwindigkeit, Abstand, Handy, Alkohol, Drogen, Akteneinsicht, Messakte, Zeugenstrategie und Amtsgericht.

Er führt durch **Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung** im Themenfeld **Handy**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Norm- und Praxisanker

- Handyverstoß: § 23 Abs. 1a StVO – Benutzung "elektronischer Geräte" während Fahrt verboten, wenn dafür Gerät aufgenommen oder gehalten werden muss.
- Erfasste Geräte: Mobiltelefon, Tablet, Notebook, MP3-Player, Spiele-Konsole, etc.; auch passive Nutzung wie Anzeige der Uhrzeit (OLG-Linie unterschiedlich).
- Ausnahme: § 23 Abs. 1a S. 2 StVO – Motor ausgeschaltet (z.B. bei automatischer Start-Stopp-Funktion umstritten; OLG-Rspr. uneinheitlich).
- Bußgeldhöhe: BußgKatV – 100 EUR und 1 Punkt; bei Gefährdung 150 EUR und 2 Punkte; bei Sachbeschädigung 200 EUR und 2 Punkte; LKW-Fahrer höhere Sätze.
- Beweislage: Polizei-Beobachtung; selten Videoaufzeichnung. Beweiswert kritisch: Augenblicksprovokation, Verwechslung Handy/anderes Gerät.
- Subjektiver Tatbestand: Vorsatz (Wissen um Nutzung) oder Fahrlässigkeit; bei Sprachsteuerung umstritten.
- Praxis-Tipp: Verteidigungslinien: (1) Sichtbarkeit der Tathandlung durch Polizeibeamten kritisch prüfen (Lichtverhältnisse, Abstand, Beobachtungswinkel), (2) Alternative Geräte­nutzung darstellen (Verkehrsfunk-Bedienung, Geldbörse, Kaugummi), (3) Motor-Ausgangs-Argumente bei Stopp-Phasen, (4) bei Konstellation mit Beifahrer Hilfsweise Beifahrer-Nutzung. Bei Zweifel an Polizeibeobachtung Antrag auf Anhörung Beamter mit konkreten Fragen zu Sicht­verhältnissen.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Handy** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
