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name: spezial-hauptverhandlung-livequellen-und-rechtsprechungscheck
description: "Hauptverhandlung: Livequellen- und Rechtsprechungscheck: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Hauptverhandlung: Livequellen- und Rechtsprechungscheck

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `fachanwalt-strafrecht`. Ausgangspunkt ist: Plugin Fachanwalt für Strafrecht. Orientierung StPO StGB Nebenstrafrecht. Strafverteidigung Ermittlungsverfahren Hauptverhandlung Revision. Nebenklage Opfervertretung Zeugenbeistand Adhaesion Insolvenzantrag StA. Ergaenzt aktenaufbereiter-strafrecht und kanzlei-allgemein.

Er führt durch **Livequellen- und Rechtsprechungscheck** im Themenfeld **Hauptverhandlung**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Norm- und Praxisanker

- Ablauf Hauptverhandlung: § 243 StPO – Eröffnung, Personalien Angeklagter, Verlesung Anklage, Belehrung, Einlassung; danach Beweisaufnahme §§ 244 ff. StPO.
- Beweisaufnahme: § 244 StPO Aufklärungspflicht; Beweisanträge nach § 244 Abs. 3-6 StPO – Präklusion § 244 Abs. 6 StPO mit förmlicher Ablehnungsentscheidung.
- Letztes Wort: § 258 StPO – Plädoyer Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Angeklagter (letztes Wort, § 258 Abs. 2, 3 StPO) zwingend.
- Beweiswürdigung: § 261 StPO – Inbegriff der Hauptverhandlung, freie Beweiswürdigung; Revisionsrelevanz bei Verstößen.
- Verständigung: § 257c StPO – formelles Verfahren, Mitteilung in HV § 243 Abs. 4 StPO, Aufzeichnung im Protokoll § 273 Abs. 1a StPO.
- Hauptverhandlung Pausen/Unterbrechung: § 229 StPO – Unterbrechung höchstens 3 Wochen, sonst Neubeginn.
- Praxis-Tipp: Strategiekarte HV in vier Phasen: (1) Eröffnung – Belastung minimieren durch Einlassung oder Schweigen, (2) Beweisaufnahme – Beweisanträge frühzeitig, mit hinreichender Substanz, (3) Schlussvorträge – konkrete Strafmaßforderung mit § 46 StGB-Argumenten, (4) letztes Wort – aktive Reue/Verantwortung kommunizieren, wenn Strategie. Protokollführung mitlaufen lassen, weil § 274 StPO nur das Protokoll als Beweis akzeptiert.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Hauptverhandlung** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
