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name: spezial-informationstechnologierecht-tatbestand-beweis
description: "Informationstechnologierecht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Informationstechnologierecht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `fachanwalt-it-recht`. Ausgangspunkt ist: Plugin Fachanwalt für Informationstechnologierecht. SaaS Software-Lizenz DSGVO BDSG TTDSG TKG NIS2 DDG DSA DMA EU-KI-VO Open-Source. Schnittstellen Plugin datenschutzrecht ki-governance kanzlei-allgemein.

Er führt durch **Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage** im Themenfeld **Informationstechnologierecht**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **IT-Recht** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## IT-Recht Tatbestände und Beweisfragen
- **§ 631 BGB Werkvertrag (Software):** Erfolg = mangelfreies Werk gemäß Pflichtenheft; Abnahme § 640 BGB; Verjährung 2 Jahre § 634a Abs. 1 Nr. 1.
  - **Beweislast bis Abnahme:** Unternehmer (auf Mangelfreiheit); **nach Abnahme:** Besteller (auf Mangel).
- **§§ 535 ff. BGB analog SaaS:** Dauerhafte Bereitstellung; Mietminderung bei Mängeln; Pflichtmaßstab Verfügbarkeit aus SLA.
- **§ 433 BGB Standard-Software:** Kauf; Mängelhaftung §§ 434 ff., Beschränkung in B2B-AGB möglich, aber § 309 Nr. 7 BGB-Grenzen.
- **§§ 305 ff. BGB AGB-Kontrolle:** Einbeziehung (§ 305 Abs. 2/3), Inhaltskontrolle (§ 307 ff.), Klauselverbote § 308 (mit Wertungsmöglichkeit), § 309 (ohne).
- **§ 14 UrhG:** Urheberpersönlichkeitsrecht; bei Software-Lizenzierung § 69c UrhG (Verwertungsrechte).
- **Beweismittel:** Pflichtenheft, Abnahmeprotokoll, Testberichte, Kommunikationsverlauf, SLA-Logs, Quellcode-Hash, Versionskontrolle.

## Praxis-Tipp
Bei Software-Werkverträgen ist die Abnahme (§ 640 BGB) der entscheidende Wendepunkt der Beweislast. Wer keinen formalen Abnahmevorgang dokumentiert, riskiert konkludente Abnahme nach langer Nutzung — was Mängelrechte erheblich erschwert. Empfehlung: Abnahmebescheid mit konkretem Datum, Beteiligten und Vorbehalten.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
