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name: spezial-insolvenzplan-erstpruefung-und-mandatsziel
description: "Insolvenzplan: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Insolvenzplan: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `insolvenzplan-starug-planwerkstatt`. Ausgangspunkt ist: Freistehendes Plugin für Insolvenzplan und StaRUG-Restrukturierungsplan: Intake, Sanierungskonzept, Vergleichsrechnung, Gruppen, Klassen, darstellender und gestaltender Teil, Anlagen, Abstimmung, Cram-down, Minderheitenschutz, Gericht und Planvollzug.

Er führt durch **Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel** im Themenfeld **Insolvenzplan**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Insolvenzplan** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Erstprüfung Insolvenzplan / StaRUG-Plan — Entscheidungslogik
- **Status quo?** Insolvenzverfahren bereits eröffnet? → Insolvenzplan §§ 217 ff. InsO. Noch nicht eröffnet, aber drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)? → StaRUG § 29.
- **Plan-Initiator?** Schuldnerin (§ 218 Abs. 1 InsO), Insolvenzverwalter (§ 218 Abs. 1 InsO), Sachwalter (§ 284 InsO bei Eigenverwaltung); im StaRUG: nur Schuldnerin.
- **Plan-Ziel?**
  - Sanierung des Unternehmens (Fortführung mit modifizierten Verbindlichkeiten).
  - Übertragende Sanierung (Asset Deal an Erwerber, Restmasse wird verteilt).
  - Liquidation mit Plan (geordnete Abwicklung).
- **Zentrale Hebel:**
  - Forderungsverzicht / Quote / Stundung (gestaltender Teil § 221 InsO bzw. § 7 StaRUG).
  - Eingriff in Gesellschafterrechte (Debt-Equity-Swap, Kapitalherabsetzung, Kapitalerhöhung).
  - Eingriff in Sicherheiten (Insolvenzplan kann Absonderungsrechte modifizieren, StaRUG-Plan nicht ohne Weiteres).
- **Realistische Mehrheiten?** Klassenbildung und Best-Interest-Test mental durchgespielt; bei knappen Mehrheiten Cross-Class Cram-Down (§ 245 InsO bzw. §§ 26–28 StaRUG) prüfen.
- **Mandatsziel:** Plan-Entwurf, Beratung Gläubigergruppe, Verteidigungslinie gegen Plan, Vollzug nach Bestätigung.
- **Praxis:** Plan-Architektur frühzeitig festlegen — spätere Umbauten kosten Zeit und Vertrauen aller Beteiligten.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
