---
name: spezial-insolvenzrecht-behoerden-gericht-und-registerweg
description: "Insolvenzrecht: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
---

# Insolvenzrecht: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `insolvenzrecht`. Ausgangspunkt ist: Insolvenzrechtliche Skills zu Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Antragspflicht und Gläubigerantrag.

Er führt durch **Behörden-, Gerichts- oder Registerweg** im Themenfeld **Insolvenzrecht**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Insolvenzrecht** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Insolvenzwege — Zuständigkeit und Register
- **Insolvenzgericht:** Amtsgericht am Sitz der Schuldnerin (§ 3 InsO bei natürlichen Personen Wohnsitz; bei juristischen Personen Sitz, idR HRB-Sitz).
- **Restrukturierungsgericht für StaRUG-Verfahren:** § 34 StaRUG OLG-Bezirke bestimmen örtliche Zuständigkeit; nicht jedes Insolvenzgericht ist auch Restrukturierungsgericht (Stand prüfen).
- **Veröffentlichungen:** Bundesweites Register www.insolvenzbekanntmachungen.de — Pflichtprüfung vor jeder Forderungsanmeldung und vor jedem Vollstreckungsversuch nach Eröffnung.
- **Handelsregister:** Eintrag der Verfahrenseröffnung von Amts wegen (§ 32 InsO Hinweise, § 27a HGB analog); bei Auflösung von Amts wegen einzutragen.
- **Grundbuch:** § 32 InsO Eintragung des Eröffnungsvermerks; Verfügung der Schuldnerin nach Eröffnung unwirksam (§ 81 InsO).
- **Sozialversicherung/Steuer:** Trotz Insolvenz fortbestehende Beitrags-/Steuerpflichten für laufenden Betrieb (Masseverbindlichkeit nach § 55 InsO).
- **Eu-Verfahren:** EuInsVO 2015/848 — Hauptverfahren am Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI); Nebenverfahren in Mitgliedstaaten mit Niederlassung.
- **Praxis:** Eröffnungsbeschluss enthält Aktenzeichen, Verwalter, Anmeldefristen und Termine — immer vollständig auswerten und in Akte ablegen.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
