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name: spezial-pflichtverteidigung-livequellen-und-rechtsprechungscheck
description: "Pflichtverteidigung: Livequellen- und Rechtsprechungscheck: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Pflichtverteidigung: Livequellen- und Rechtsprechungscheck

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `strafbefehl-verteidiger`. Ausgangspunkt ist: Freistehendes Strafbefehls-Plugin für Verteidigung gegen Strafbefehl, Einspruch, Akteneinsicht, Tagessätze, Nebenfolgen, Pflichtverteidigung, Wiedereinsetzung, Einstellung, Zeugenstrategie und Hauptverhandlung.

Er führt durch **Livequellen- und Rechtsprechungscheck** im Themenfeld **Pflichtverteidigung**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Pflichtverteidigung** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.

## Pflichtverteidigung im Strafbefehl Bausteine
- **Rechtsgrundlage Pflichtverteidigung im Strafbefehlsverfahren:**
  - **§ 408b StPO:** Pflichtverteidigerbestellung im Strafbefehl bei beantragter Freiheitsstrafe (mit Bewaehrung) - **zwingend**.
  - **§§ 140-141 StPO:** allgemeine Voraussetzungen notwendiger Verteidigung; in Strafbefehl regelmaessig dann einschlaegig, wenn Hauptverhandlung anberaumt wird.
- **Notwendige Verteidigungsfaelle § 140 I StPO:**
  - Nr. 1: Hauptverhandlung vor OLG / LG 1. Instanz.
  - Nr. 2: Verbrechensvorwurf (§ 12 I StGB: Mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe).
  - Nr. 3: Berufs-/Standesverbot kann verhaengt werden.
  - Nr. 4: U-Haft / einstweilige Unterbringung 3 Monate.
  - Nr. 5: Sicherungsverfahren.
  - Nr. 6: Mehrere Beschuldigte, Interessenkollision.
  - Nr. 7: Aussagepsychologisches Gutachten.
  - Nr. 8: Behinderung Wahrnehmung Verteidigungsrechten (Sprachschwierigkeit, korperliche/seelische Maengel).
  - Nr. 9: Verstaendigung § 257c StPO.
  - Nr. 10: Schwere der Tat / Schwierigkeit Sach- oder Rechtslage.
  - Nr. 11: Sicherungshaftbefehl.
- **Aenderung 2019 (RL 2013/48/EU Umsetzung):**
  - Erweitertes Anwesenheits-Recht des Verteidigers bei Vernehmungen § 168c StPO.
  - **Recht auf Anwalt von Anbeginn** (BVerfG- und EuGH-Linie).
- **Pflichtverteidigerbestellung Verfahren §§ 141, 142 StPO:**
  - Antrag durch Beschuldigten oder von Amts wegen.
  - Bestellung durch Vorsitzenden des erkennenden Gerichts.
  - Wechsel Pflichtverteidiger nur bei wichtigem Grund.
- **Verguetung Pflichtverteidiger nach RVG:**
  - VV 4100 ff. Pauschalgebuehren.
  - Festsetzung durch Vorsitzenden / Rechtspfleger.
- **Mandant traegt Verfahrenskosten bei Verurteilung** (Pflichtverteidigergebuehren als Verfahrenskosten); bei Mittellosigkeit ggf. PKH-Beistand parallel.
- **Strafbefehl-spezifisch:** Bei Freiheitsstrafe ueber 6 Monate Strafbefehl idR mit Pflichtverteidigerbestellung; Mandantenkontakt sofort.
