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name: spezial-regelbeispiele-internationaler-bezug-und-schnittstellen
description: "Regelbeispiele: Internationaler Bezug und Schnittstellen: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Regelbeispiele: Internationaler Bezug und Schnittstellen

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `strafzumessung`. Ausgangspunkt ist: Strafzumessung nach deutschem Strafrecht vom Strafbefehl bis zur grossen Strafkammer. § 46 StGB Strafzumessungstatsachen Tagessatz Geldstrafe Freiheitsstrafe Bewaehrung § 56 § 49 Regelbeispiele besonders schwerer Fall Verstaendigung § 257c StPO TOA § 46a Gesamtstrafe § 55 JGG.

Er führt durch **Internationaler Bezug und Schnittstellen** im Themenfeld **Regelbeispiele**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Norm- und Praxisanker

- Regelbeispiele: unbenannte Strafzumessungsregeln – nicht Tatbestand, sondern Strafzumessungshilfen. Beispiele: § 243 StGB (Diebstahl in besonders schwerem Fall), § 263 Abs. 3 StGB (Betrug), § 267 Abs. 3 StGB (Urkundenfälschung).
- Wirkung: Indizielle Vermutung für besonders schweren Fall – aber Gegenbeweis möglich; Gesamtwürdigung erforderlich (BGH ständige Rspr.).
- Im Vergleich zu Qualifikationen (z.B. § 244 StGB Wohnungseinbruchdiebstahl): Qualifikation = Tatbestand mit eigenem Strafrahmen; Regelbeispiel = strafzumessungs­rechtlich, kein Tatbestand.
- Strafzumessung bei Auslandsbezug: § 6 StGB (Weltrechtsprinzip), § 7 StGB (Auslandstaten), Anrechnung ausländischer Strafverfolgung § 51 Abs. 3 StGB.
- Rechtshilfe / EU-Haftbefehl: Rb 2002/584/JI und IRG; bei früher Verurteilung im Ausland § 55 StGB (Gesamtstrafenbildung) prüfen.
- Praxis-Tipp: Bei Regelbeispiel-Fällen immer alle Strafzumessungstatsachen nach § 46 StGB einzeln durchprüfen und ggf. atypischen Verlauf substanziieren (z.B. geringe Beute, Mitnahme statt Aufbruch, Sachbeschädigung gering) – sonst greift der erhöhte Strafrahmen schematisch. Bei Auslandsbezug auch ne bis in idem (Art. 50 GRCh, Art. 54 SDÜ) prüfen.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Regelbeispiele** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
